Frage an Andreas Wagner von Sami A. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Wagner,
da Sie Abgeordneter eines bayerischen Wahlkreises sind und ich in den letzten Jahren leidliche Erfahrungen an bayerischen Gerichten (FG Amberg und OLG Nürnberg) sammeln konnte, interessiert mich Ihre Haltung zu Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten besonders.
Gutachter werden in familienrechtlichen Fällen von Richtern direkt beauftragt. Daß es das Wort “Gefälligkeitsgutachten” gibt, ist dabei sicherlich kein Zufall. Man könnte zu der Auffassung kommen, daß es sich in vielen Fällen gar um ein symbiotisches Verhältnis zwischen Richtern und Gutachtern handelt. Daß viele Richter immer wieder dieselben Gutachter beauftragen, könnte man hierfür als Indiz betrachten.
Neben der Beauftragung von Gutachtern ist auch die Qualität der meisten Gutachten höchst fragwürdig. So hat eine Studie von Prof. Dr. Werner Leitner ergeben, daß die überwiegende Mehrheit der Gutachten nicht die Mindestvoraussetzungen an Gutachten in familienrechtlichen Verfahren erfüllen. In meinem Fall wollten die Richter am OLG Nürnberg kein Gegengutachten zulassen, weil man die Gutachterin ja kenne und sie laut dem vorsitzenden Richter gute Arbeit leiste (wie er zu dieser Einschätzung kam, bleibt mir ein Rätsel). Im Nachgang an das Verfahren habe ich das Gutachten an den o.g. Prof. Dr. Leitner geschickt, der das Gutachten als höchst mangelhaft eingestuft hat.
Bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode war die Verbesserung von Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ein Thema (S.154).
Warum gibt es keine zentrale Stelle die sich um die Vergabe von Aufträgen für Gutachten kümmert und die Gutachten regelmäßig Qualitätskontrollen unterzieht? Würden Sie sich dafür einsetzen, daß so eine Stelle geschaffen wird? Damit würde man ausschließen, daß Richter nur ihnen gefällige Gutachter beauftragen und gleichzeitig würde man die Qualität sichern.
Mit freundlichen Grüßen,
S. A.
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Der Themenbereich ist äußerst komplex und eine einfache Antwort hierauf gibt es nicht.
Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Qualitätsentwicklung und -sicherung bei familiengerichtlichen Verfahren, Gutachten und Verfahrensbeiständen anzustreben. Auch die Kinderkommission beschäftigt sich derzeit mit diesem komplexen Themengebiet. Die Fraktion DIE LINKE. wird die Vorhaben der Bundesregierung begleiten und auf Verbesserungen hinwirken. Ziel muss eine deutliche Qualitätssteigerung der Gutachten sein und die Zulassung von Zweitgutachten zu erleichtern. Ob im Ergebnis eine zentrale Stelle zur Vergabe von Aufträgen für Gutachten zur Lösung der bestehenden Probleme beitragen kann, muss genau geprüft werden.
Ich befürworte die Schaffung eins langfristigen Programms zur Schulung und Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung von Gerichtsverfahren und den Umgang mit und die Befragung von Kindern, insbesondere in Trennungssituationen. Zudem befürworte ich entsprechende Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Tätigkeit als Familienrichterin oder Familienrichter gesetzlich festzuschreiben. Wichtig ist aus meiner Sicht zudem, dass die Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen. Nur so können Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützt, bei der Umsetzung gut begleitet und bei grundlegenden Erziehungsfragen gut beraten werden.
Freundliche Grüße
Andreas Wagner