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Andreas Wagner
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Frage von Editha P. •

Frage an Andreas Wagner von Editha P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Wagner,
das Thema Direktversicherung/Doppelbesteuerung ist sicher bekannt, so muss ich das nicht weiter ausführen. Ich gehöre zu den vielen Direktversicherten-Geschädigten, die doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Die Direktversicherung wurde als Altersvorsorge angepriesen, leise, heimlich und ohne uns zu unterrichten wurde diese Versicherung so geändert, dass bei Auszahlung Krankenkassen+Pflegebeiträge zum Tragen kommen. Da ich während der Laufzeit im Berufsleben auch Krankenkassen+Pflegebeiträge gezahlt habe, stellt das eine ungerecht und doppelte Belastung dar.
Mittlerweile weiß ich von der DAK, dass die Gesetze so hieb und stichfest gemacht wurden, dass nicht daran zu rütteln ist. Beim Sozialgericht hat man meine Klage abgewiesen, da "formaljuristisch" alles in Ordnung ist, ich solle halt warten, bis sich etwas ändert.
Wann bitte wird sich etwas ändern? Warum lässt man es zu, dass so "völlig zu Recht" wir alle geplündert werden?
Die Krankenkassen hatten damals klamme Kassen und fanden bei den Direktversicherten eine sprudelnde Einnahmequelle - ich bin enttäuscht von unserer Politik, die ja wohl doch - ich zitiere : "...alles zum Wohle des Volkes...."
Ich bin einfach nur noch fassungslos, was da mit den Direktversicherungen gemacht wurde.
Auch fassungslos, dass die Renten besteuert werden. Man kommt sich vor wie ein Bittsteller und das nach 48 Arbeitsjahren .

Wahrscheinlich werde ich das nicht mehr erleben, dass sich in Sachen Direktversicherung eine Änderung eintritt. Ich bin 67 und bitter enttäuscht von der Politik.

Ich weiß gar nicht, was ich von Ihnen erwarten könnte, als eine beruhigende Antwort - denn Ihre Partei steht ja für eine Änderung dieser Angelegenheit, kann sich aber so gar nicht voll einbringen zu dem Thema.
Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass ich ab und zu Informationen in dieses Sache von Ihnen erhalte.

Ihnen wünsche ich frohe Ostern
Mit freundlichen Grüßen
E. P.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau P.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass es mit einer Antwort etwas gedauert hat. Am 25. April gab es im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten eine Anhörung. Diese und eine anschließende Auswertung durch meine Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag wollte ich noch abwarten.

Ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen. Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2004 unterliegen die aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung geleisteten Versorgungsbezüge – wie alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind allein von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragen. Seither müssen Versicherte unter Umständen doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, einmal bei der Einzahlung in die betriebliche Rentenversicherung und einmal bei der Auszahlung im Alter. Diese Doppelverbeitragung gilt auch für einige andere Konstellationen der betrieblichen Altersvorsorge. Dieser Missstand sollte nach Angaben der Bundesregierung mit dem sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz ausgeräumt werden. Die doppelte Verbeitragung wurde stattdessen jedoch ausschließlich für den Fall der wenig verbreiteten betrieblichen Riester-Versorgung abgeschafft: Vom 1. Januar 2018 an sind nur Auszahlungen aus der betrieblichen Riester-Rente beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Für die anderen Konstellationen, die zu doppelter Verbeitragung führen, hat das Gesetz keine Verbesserungen vorgesehen.

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat daher am 12. Dezember 2017 einen Antrag (Drucksache 19/242) eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten in der Anspar- und der Auszahlungsphase zu beenden. Am 25. April 2018 befasste sich nun der Gesundheitsausschuss im Rahmen einer Anhörung mit dem Antrag. Eine Aufzeichnung der Anhörung finden Sie hier: https://dbtg.tv/cvid/7217905

Wir hoffen, dass es uns gelingt, über unsere parlamentarische Initiative die Doppelverbeitragung abzuschaffen. Gerne halte ich Sie hierüber auf dem Laufenden. Bitte nehmen Sie hierzu mit meinem Büro Kontakt auf.

Freundliche Grüße

Andreas Wagner