Frage an Andreas Wagner von Otto B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Wagner,
bei der Mütterrente werden bis zum Stichjahr 1992 3 Jahre und danach 2 Jahre angerechnet. Warum wurde der Stichtag auf 1992 gelegt, obwohl das Gesetz das einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr und das als Begleitmaßnahme zum § 218 im Schwangeren- und Familienhilfegesetz beschlossen worden war, um Familien, insbesondere Frauen, in der Erziehung von Kindern zu entlasten und so die Bereitschaft zum Austragen eines Kindes zu stärken und Abtreibungen zu verhindern, 1996 in Kraft trat? Gerade Bayern in der Fläche hinkte sogar diesem Anspruch noch mehr als 10 Jahre hinterher. Für eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Profit, der durch die Kindererziehung erbrachten Leistung und Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, wäre genug Geld vorhanden. Es dürften halt nur Versicherungsleistungen aus Beiträgen bezahlt werden und Leistungen aus politischen Erwägungen aus Steuermitteln bezahlt werden. Sehen Sie hierzu auch den Beitrag:
"In: Otto, Hans-Uwe / Thiersch, Hans (Hg.): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. Neuwied 2001, S. 964-984" unter www.uni-Kassel.de
Freundliche Grüße
O. B.
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geborene wurden, können seit dem 1. Juli 2014 2 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden (vorher waren es nur 1 Jahr). Für Kinder, die danach geboren wurden, können dagegen 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden.
Aus meiner Sicht gibt es keinen sachlichen Grund für diese unterschiedliche Behandlung und die Stichtagsregelung. Der Stichtag 1. Januar 1992 ist völlig willkürlich festgelegt. Wieso soll eine Mutter schlechter gestellt werden, bloß weil das Kind am 31. Dezember 1991 und nicht am 1. Januar 1992 geboren wurde? Ich finde die Regelung ungerecht und nicht nachvollziehbar.
Ich bin dafür, dass keine Mutter schlechter gestellt wird und alle Mütter die gleichen Ansprüche haben. Daher sollen für alle Kinder unabhängig vom Geburtstermin 3 Kindererziehungsjahre angerechnet werden. Dass ist übrigens auch das Ziel der Partei DIE LINKE. So heißt es in unserem Programm zur Bundestagswahl 2017:
„Für jedes Kind wollen wir drei Entgeltpunkte – das sind zurzeit über 90 Euro sogenannter »Mütterrente« – auf dem Rentenkonto gutschreiben. Egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, in Ost oder West geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern finanziert werden.“
Freundliche Grüße
Andreas Wagner