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Andreas Stoch
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Frage von Friedrich W. •

Frage an Andreas Stoch von Friedrich W. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Wie halten sie es mit der Tranzparenz im Bereich des Lobbyismus. Und zwar mit allen Details

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Widmann,

danke für Ihre Frage.

Zunächst möchte ich für uns als SPD vorab klarstellen: Die Vertretung von Interessen, zumal wenn diese gesellschaftlich einen hohen Stellenwert haben, gegenüber Politik, Verwaltung und allgemeiner Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Jeder kann sich für und die für ihn wichtigen Belange in politische Prozesse einbringen. Das Zusammenspiel von Parlament, Regierung und Interessenvertreter*innen muss aber in transparenter Weise nachvollziehbar sein.

Nachdem die grün-schwarzen Regierungsfraktionen in den vergangenen 4 ½ Jahren trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag nichts zu Wege gebracht hatten, hat die SPD im Dezember 2020 als Oppositionsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister (Landtagsdrucksache 16/9360) in den Landtag eingebracht und damit vor Ablauf der Legislaturperiode noch einmal Schwung in die Debatte gebracht. Über den Jahreswechsel haben wir dann mit den Regierungsfraktionen und der FDP/DVP Verhandlungen geführt und uns auf einen – wie ich finde – guten Kompromiss geeinigt. Der gemeinsame Gesetzentwurf über ein Transparenzregistergesetz wurde am 4. Februar 2021 im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet und tritt mit Beginn der neuen Legislaturperiode am 1. Mai 2021 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt wird es beim Landtag ein Transparenzregister geben, in das sich Organisationen und Verbände verpflichtend eintragen müssen, die regelmäßig, auf Dauer angelegt oder im Auftrag Dritter Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Landesregierung betreiben. In den Verhandlungen konnten wir erreichen, dass die Regierungsfraktionen sich weitestgehend unseren Forderungen angeschlossen haben. Da ist insbesondere die Einbeziehung der Landesregierung in den Geltungsbereich des Transparenzgesetzes sowie die Einführung der sog. „exekutiven Fußspur“ zu nennen. Auch waren für uns Ausnahmen für Institutionen mit Verfassungsrang, also etwa die kommunalen Landesverbände, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Gewerkschaften wichtig. Darüber hinaus würden wir uns als SPD wünschen und werden uns in der nächsten Legislaturperiode dafür stark machen, dass der Landtag den in § 3 Absatz 1 Satz 3 TRegG vorgesehenen verbindlichen Verhaltenskodex beschließt, der die Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität beinhaltet und diese dann in Form eines einheitlichen Verhaltenskodex für die Wahrnehmung der Interessenvertretung im Land verpflichtend werden.
Verstöße gegen die im Gesetz normierten Pflichten sollen gestuft durch Abmahnung, Rüge oder auch einen befristeten Ausschluss von der Teilnahme an Anhörungen des Landtags oder der Durchführung von parlamentarischen Abenden sanktioniert werden. Wir machen keinen Hehl daraus, dass wir uns bei diesem Punkt ein härteres Vorgehen gewünscht hätten, etwa in Form einer Deklarierung einer Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Geldbußen.

Ungeachtet dessen betrachten wir den gemeinsamen Gesetzentwurf als einen guten Aufschlag, mit Wirkung der neuen Legislaturperiode demokratische Willensbildungsprozesse in Baden-Württemberg transparenter und nachvollziehbarer abzubilden und dadurch wesentlich zu verbessern. Die SPD war hier die treibende Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Stoch

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