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Andreas Stoch
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Frage von Jens S. •

Frage an Andreas Stoch von Jens S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Stoch,

Die gesetzlich zugesicherte Betreuung von Kleinkindern (KiTa) ist ein wichtiger Schritt gewesen, damit Eltern sich auf dem Arbeitsmarkt etablieren und nach kurzer Zeit wieder integrieren können.
Auch der Ausbau von Schulbetreuung vor Schulbeginn und Nachmittagszeiten ist ein wichtiger und wesentlicher Schritt zur Vollzeitarbeit für Eltern.

Allerdings können Zeiten von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr nicht der richtige Weg sein für Vollzeitarbeit. Wer eine 35h-Woche hat brauch eine Mindestbetreuung für 8,5h (2x halbe Stunde Anfahrt zur Arbeit + halbe Stunde Pause) bei einer 40 h Woche wird das Zeitmanagement noch schlimmer.
In den Ferien sind oft nur Betreuungsangebote für einen Bruchteil der Kinder möglich und diese sind meist ausgebucht. In der heutigen Arbeitswelt ist man oft auch gezwungen von Eltern/Großeltern wegzuziehen um einen adäquaten Job auszuführen, was eine Betreuung durch Großeltern meißt ausschließt.
Ein Lichtblick hier sind Betreuungsangebote von Kindertagesstätten die eine Vollzeit-Schulkindbetreuung mit auch in den Ferien anbieten. Diese müssen von der Stadt finanziert werden und nicht aus Landesmittel, denn diese sind ja für Betreuung an Schulen vorgesehen. Die Stadt finanziert aber lieber KiTa-Plätze da diese ja einen Rechtanspruch besitzen, was verständlich ist. Eine Betreuung aus einem Guss/Ort ist allerdings keine Luxussache, sondern in der heutigen Zeit ein notwendiges Übel.
Es kann nicht sein, dass ein Kind von 1-6 Jahren eine Vollzeitbetreuung bekommt und man Vollzeit arbeiten kann und nach 6 Jahren muss man für die Schule Teilzeit arbeiten, weil man plötzlich keine ausreichende Betreuung ganztags mehr hat für eine Vollzeitstelle.
Alle Eltern die Ihr Kind Vollzeit in eine KITA bringen, brauchen diese Betreuung auch in der Schul-/Ferienzeit.

Was gedenkt die Landesregierung zu tun um eine Vollständige Vereinbarkeit von Schule/Betreuung und Beruf zu gewährleisten?
Ist der derzeitige Stand im Sinne der Landesregierung?

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