Ist Ihnen als Vertreter einer Regierungspartei bewusst, wieviel Anträge und Volumen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm erneut (sic!) deutlich verspätet oder derzeit gar nicht bewilligt werden?
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz,
erneut türmen sich die bewilligungsreifen Anträge bei der L-Bank (Förderbank BaWü). Schon wieder kommen hunderte (sic!) Anträge, die bereits geprüft und „bewilligungsreif“ sind, nicht zur finalen Bewilligung. Nicht nur, das die Schaffung von dringend benötigtem bezahlbaren Wohnraums sich dadurch weiterhin verzögert, auch bei anderen Programmpunkte des Wohnraumförderungsprogrammes stauen und stapeln sich die Anträge. Alleine aus dem Bereich der WEG-Finanzierung könnten unzählige energetische Gebäudesanierungen durchgeführt und hunderte von Millionen Euro an Handwerk und Mittelstand (für energetische Sanierungen im Bestand!) vergeben werden! Noch nicht einmal diese Bereiche (z.B. WEG Finanzierung) mit dem geringsten Subventionsanteil und dem höchsten Hebeleffekten werden derzeit (rechtzeitig) bewilligt. Gerade diese Bereiche (geringer Subventionsanteil und grosser Hebeleffekt) sollte man doch einer schnellen Bewilligung zuführen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Landeswohnraumförderprogramm vom 25. April, die ich mit Interesse gelesen habe.
Sie haben Recht: Die Nachfrage nach der Landesförderung zur Schaffung von Wohnraum ist ungemindert hoch. Das ist einerseits eine gute Nachricht, denn sie zeigt, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht und wir mit der Landeswohnraumförderung ein attraktives Programm etabliert haben, das an der richtigen Stelle unterstützt.
Andererseits ist für Bauherren, Wohneigentümergemeinschaften und Investoren natürlich auch Planungssicherheit wichtig. Deshalb ist für mich und meine Kolleginnen und Kollegen der Grünen Fraktion BW klar: Im nächsten Landeshaushalt wollen wir die Fördermittel in der Wohnraumförderung weiter aufstocken, damit die hohe Nachfrage zügig und verlässlich befriedigt werden kann. Dieser Anspruch hat sich schon in den letzten Jahren in steigenden Fördermitteln verwirklicht. Während 2016 115 Mio. Euro in die Landeswohnraumförderung flossen, waren es 2021 schon 250 Mio. Euro. Dieses Jahr stellen wir insgesamt 551 Mio. Euro für die Landeswohnraumförderung bereit.
Auch zur Gestaltung, Umsetzung und Abwicklung des Programms sind wir mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und der L-Bank im ständigen Austausch. Gerne nehme ich Ihre Hinweise zum Anlass, nochmals auch zu den von Ihnen konkret benannten Themen Rücksprache zu halten. Denn klar ist: Unsere politischen Entscheidungen müssen sich an den Bedarfen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg orientieren.
Daher nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Hinweise.
Freundliche Grüße, Andreas Schwarz MdL