Frage von Josef Bernhard S. •

Wann wird Müllensorgung in der Natur, endlich hart bestraft?

Müllentsorgung in der freien Natur ist immer noch Standard. Ich empfehle 2 Jahre Führerscheinentzug

Gegen alle Umweltfrevels!!!

Grüne Grüße

Portrait von Andreas Schwarz
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.


 

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Umweltfrevel und den Maßnahmen gegen illegale Müllentsorgung in der Natur. Als Fraktionsvorsitzender der Grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg möchte ich Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die Initiativen unserer Fraktion in diesem Bereich geben.


 

Rechtslage zur Müllentsorgung in der Natur:


 

Illegale Müllentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann je nach Art und Menge des Abfalls mit Bußgeldern zwischen 10 und 5.000 Euro geahndet werden. Beispielsweise können für das Ablagern eines Eimers Gartenabfälle 10 bis 25 Euro fällig werden, während die unerlaubte Entsorgung von Bauschutt mit bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. 


 

In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn gefährliche Abfälle betroffen sind, kann die illegale Entsorgung als Straftat gewertet werden und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. 


 

Maßnahmen der Grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg:


 

Unsere Fraktion setzt sich intensiv für den Schutz der Umwelt und die konsequente Ahndung von Umweltverstößen ein. Ein zentrales Instrument dabei ist der Bußgeldkatalog Umwelt, der die Bußgeldbehörden im Land dabei unterstützt, Umweltverstöße angemessen und gerecht zu ahnden. 


 

Darüber hinaus fördern wir Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen, um die Bevölkerung für die Folgen von Umweltverschmutzung zu sensibilisieren und präventiv gegen illegale Müllentsorgung vorzugehen.


 

Maßnahmen auf Bundesebene:


 

Auf Bundesebene setzt sich unsere Partei für eine Verschärfung der Strafen bei Umweltvergehen und für eine Verbesserung der Abfallwirtschaft ein. Ziel ist es, durch strengere gesetzliche Regelungen und effektive Kontrollen die illegale Müllentsorgung einzudämmen und die Umwelt nachhaltig zu schützen.


 

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Maßnahmen und rechtlichen Grundlagen im Kampf gegen Umweltfrevel und illegale Müllentsorgung geben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


 

Mit freundlichen Grüßen


Andreas Schwarz 

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