Warum gibt es keine Gesetzesinitiative für einen landesweit integrierten LL.B. im Jurastudium (in Form des Graduierungssystems) nach dem Vorbild NRW? Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung?
Hintergrund ist der, dass es zwei verschiedene Arten des integrierten Bachelors im Jurastudium gibt: Auf der einen Seite ein Graduierungssystem und auf der anderen Seite ein paralleler Bachelorstudiengang.
So erhalten Jurastudierende u.a. in Sachsen, NRW, RLP, Hessen etc. einen Anspruch auf den integrierten LL.B. automatisch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für das Staatsexamen sowie der Universitätsprüfung, dies sogar rückwirkend, sodass auch eine nachträgliche Verleihung möglich ist (Graduierungssystem).
Für identische Leistungen erhalten Jurastudierende in BW gar nichts.
Der freiwillige Modellversuch i.S.e. parallelen Bachelors bringt den Jurastudierenden der Unis Tübingen, Heidelberg und Freiburg überhaupt nichts, denn es erfordert eine Modularisierung des Staatsexamenstudiengangs. Dadurch ist eine Rückwirkung gerade nicht möglich. Nicht einmal aktuelle Jurastudierende erhalten die Sicherheit eines Abschlusses.
Andere Bundesländer zeigen eine Lösung für alle, warum BW nicht?

Sehr geehrte Damen und Herren.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne verweise ich Sie auf das fünfte Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
(Fünftes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 5. HRÄG) - siehe hierzu: https://www.landtag-bw.de/resource/blob/511588/be539c52cfa7f51d4f086b27c4d7696d/GBl2024097.pdf.
Mit freundlichen Grüßen, Andreas Schwarz