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Andreas Schwarz
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Frage von Frank S. •

Ergänzung: Kann unter Berücksichtigung der offenbar geplanten Aufstockung der Mittel für das Landeswohnraumförderungsprogramm mit einer Bewilligung der Fördermitteln noch in 2024 gerechnet werden?

Sehr geehrter Herr Schwarz,

Sie haben meine Frage leider nicht oder nicht vollständig beantwortet; Ich wollte von Ihnen wissen, ob man noch in 2024 mit einer verbindlichen Bewilligung rechnen kann. Alle handlelnden Akteure in diesem Sektor brauchen eine sicherer Zusage, sonst können und werden keine Aufträge an Handwerk und Mittelstand erteilt. Anderen Bundesländer z.B. NRW haben noch im laufenden Haushalt (sic!) die Mittel erhöht „Mit der frühzeitigen Erhöhung der öffentlichen Wohnraumförderung in 2024 von 1,7 Milliarden Euro auf 2,7 Milliarden Euro schaffen wir weitere Perspektive und Stabilität im Land Nordrhein-Westfalen. Statt Förder-Stau ermöglicht die Landesregierung damit auch in 2024 ein Förder-Wow…“ Dort werden gerade alle Bewilligungen erteilt, alle Akteuere dort können vernünftig und verlässlich planen. Nicht so in BaWü!

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Sehr geehrter Herr S.

 

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Landeswohnraumförderung vom 22. September 2024.

 

Mit der Landeswohnraumförderung unterstützt das Land bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen. Und die Bewilligungszahlen sprechen eine klare Sprache: Die Unterstützung kommt an. Tatsächlich ist das Bewilligungsvolumen aufgrund des großen Interesses für das Jahr 2024 bereits vollständig mit Anträgen belegt. Das heißt, dass die verbindliche Bewilligung von weiterer Förderung erst mit der Bereitstellung von weiteren Geldern möglich ist.

 

Deshalb haben wir uns auch in den laufenden Haushaltsverhandlungen wieder stark gemacht für eine weitere Erhöhung der Landesmittel in der Landeswohnraumförderung – damit im nächsten Jahr noch mehr Anträge positiv beschieden werden können und dadurch noch mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Sobald der Staatshaushaltsplan 2025/26 vom Landtag beschlossen ist, wird die L-Bank die Bewilligung eingegangener Anträge fortsetzen.

 

Natürlich bin auch ich Ihrer Ansicht: Eine Bewilligung noch heute wäre besser als eine Bewilligung morgen. Gleichzeitig stehen wir für eine verlässliche und nachhaltige Finanzpolitik und das heißt auch, dass Haushaltsvorgriffe nicht möglich sind.

Die Aufstockung in Nordrhein-Westfalen erfolgte, indem dort die NRW.BANK ihren Anteil der Darlehensmittel erhöhte. Das Programm dort wird zum großen Teil durch Fremdkapital finanziert.

 

Gerne will ich abschließend noch darauf hinweisen, dass der Vorhabenbeginn vor Bewilligung grundsätzlich zwar unzulässig ist, dass aber Antragstellende mit der Maßnahme auf eigenes Risiko beginnen können, wenn ihnen der Eingang eines vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Förderantrags durch die zur Entgegennahme des Antrags zuständige Stelle bestätigt wird (Abschnitt I, Nr. 1 VwV-Wohnungsbau BW 2022). Gerade deshalb ist die Antragstellung auch weiterhin möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz MdL

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