Frage an Andreas Schwab von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Geehrter Dr. Schwab
Wie stehen sie zu Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechtes und der damit einhergehenden Einschränkung der Meinungsfreiheit insbesondere, offizielle Berichterstattung und Journalismus bei Öffentlichen Events zu betreiben.
MFG
Herr S.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2018 bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie, auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.
Das Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen digitalen Plattformen, die urheberechtlich geschützte Inhalte anzeigen, und den jeweiligen Autoren und Urhebern, die oftmals nicht an den finanziellen Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Diesen sogenannten „Value-Gap“ gilt es zu schließen, um auch in Zukunft den Künstlern die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu erlauben. Aus diesem Grund nimmt Artikel 13 die digitalen Plattformen in die Pflicht, Urheberrechtsverstöße mit angemessenen und geeigneten Maßnahmen zu verhindern.
Gerade journalistische Tätigkeiten müssen in ihrer Vielfältigkeit erhalten werden. Dafür ist es aber unabdingbar, die Gewinnbringung sicherzustellen und zu schützen. Nur mit angemessener Entlohnung und der Sicherung eines fairen Einkommens aus den Werken können Autoren weiterhin ihrer bedeutenden gesellschaftlichen Rolle gerecht werden. Die neue Richtlinie dient damit auch dem Schutz der freien Meinungsäußerung in Europa.
Die EVP-Fraktion unterstützt aus diesem Grund den Gesetzesentwurf. Er ist nötig, um die Vielfalt der europäischen Kreativ-, Kulturwirtschaft und Presse zu erhalten.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr S., dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab