
(...) Zu Ihren Fragen möchte ich Folgendes anmerken: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD von 2018, führt an: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Die sogenannten „Upload-Filter“ sind im Richtlinientext, der derzeit verhandelt wird, aber auch nicht vorgegeben. Den Internetplattformen wird lediglich die Pflicht auferlegt, Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen und dafür Sorge zu tragen, dass Werke, für die keine Lizenzen vorliegen, nicht auf der Plattform verbreitet werden. (...)