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Andreas Schwab
CDU
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Frage von Tizian P. •

Frage an Andreas Schwab von Tizian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wunderschönen Guten Tag,

Ich bin hier, weil ich mich wundere wie Sie und insbesondere die gesamte CDU/CSU sich hinter den aktuellen Entwurf der Urheberrechtsreform stellen können. Ich persönlich halte Urheberrechtsschutz als ein wichtiges Thema und danke Ihnen, dass Sie und ihre Partei sich damit befassen.

Leider halte ich den aktuellen Entwurf aus mehreren Gründen für sehr bedenklich:
1. Die aktuelle Form des Entwurfs steht zum Einen im krassen Kontrast zum Koalitionsvertrag in welchem Uploadfilter noch als "unverhältnismäßig" definiert wurden. Dieser Definition kann ich nur beipflichten.
2. Weiter sind die Einschränkungen, welche angeblich kleiner Plattformen entlasten sollen, völlig unzureichend. Ein Schutz Dieser ist alleine durch die Hürde "jünger als drei Jahre" völlig unzureichend.
3. Zusätzlich sehe ich durch diesen Beschluss vor allem langfristig eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit. Die genaue Umsetzung des Beschlusses ist in vielen Punkten erst theoretisch erörtert worden und könnte leider in der Praxis unerwartete und bedenkliche Ausmaße annehmen.

Ich würde gerne wissen, wieso Sie und ihre Partei sich trotz dieser Punkte für die Durchsetzung dieses Entwurfs entschieden haben?!

Beste Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Februar 2019 zum Thema Urheberechtsreform.

Die rasante Entwicklung der digitalen Technologien hat das Internet inzwischen als wichtigsten Markt für die Verbreitung und den Zugang zu Musik, Filmen, Presseerzeugnissen und anderen Inhalten etabliert. Manche Plattformbetreiber generieren hohe Gewinne, indem sie davon profitieren, dass ihre Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke auf ihrer Plattform zur Verfügung stellen. Die finanziellen Einnahmen solcher Plattformen kommen dabei nicht denjenigen zu Gute, mit deren „Inhalten“ der Gewinn der Plattformen letztlich erzielt wird. Die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament setzt sich dafür ein, Fairness zu schaffen und Urheberrechte auch im Internet zu schützen.

Zu Ihren Fragen möchte ich Folgendes anmerken: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD von 2018, führt an: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Die sogenannten „Upload-Filter“ sind im Richtlinientext, der derzeit verhandelt wird, aber auch nicht vorgegeben. Den Internetplattformen wird lediglich die Pflicht auferlegt, Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen und dafür Sorge zu tragen, dass Werke, für die keine Lizenzen vorliegen, nicht auf der Plattform verbreitet werden. Wie die Plattformen dieser Pflicht nachkommen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen.

Die Entlastung von kleinen- und mittleren Unternehmen ist im Entwurf der Richtlinie so geregelt, dass diese von den Verpflichtungen der Richtlinie ausgenommen werden. Von dieser Ausnahme sind Plattformen umfasst, die vor weniger als drei Jahren gegründet wurden und die weniger als 10 Millionen Euro globalen Jahresumsatz erzielen.

Die Meinungsfreiheit wird durch die neue Richtlinie nicht in Frage gestellt. Zunächst einmal gibt der Richtlinientext, wie bereits oben angeführt, keine maschinelle Überprüfung von Inhalten vor. Sollten Plattformen dennoch eine solche maschinelle Überprüfung von Inhalten nutzen, so muss, im Falle einer Beschwerde durch einen Nutzer erstmals eine manuelle Überprüfung eines blockierten Inhalts erfolgen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass einige Plattformen bereits heute überprüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das hat bisher nicht zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit geführt und wird auch künftig nicht der Fall sein.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr P., dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte.

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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