
(...) 3. Was den Straßenwahlkampf und die Plakatierung im Wahlkampf anbetrifft, so gelten für diesen wieder andere, von den Kommunen individuell festgelegte Fristen, die den Zeitpunkt regeln, ab wann plakatiert werden darf. Diese Termine liegen meist rund sechs bis acht Wochen vor dem Wahltermin, werden aber wie gesagt individuell von den Kommunen vorgegeben. (...)