Frage an Andreas Schockenhoff von Walter M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
überrascht wurde ich heute durch eine Radiomeldung des SWF, in der mitgeteilt wurde, daß es in Deutschland keine Rußpartikelfilter im Nacheinbau gebe, die die Emmissionen in dem geforderten Umfang reduzieren. Ursprünglich war bisher von 3 Herstellern die Rede, deren Filter zu beanstanden sind. Ich selbst habe mein Fahrzeug ( VW Bora) Ende August 2007 in einer Fachwerkstatt einen Rußpartikelfilter mit der ABE Nr. 17024 zum Preis von 708,69 € einbauen lassen um die grüne Schadstoffplakette 4 zu erhalten.
Nun sehe ich mich getäuscht zumal angeblich die Bundesregierung (Umweltministerium?) seit Ende vergangenen Jahres von der Wirkungslosigkeit der Rußpartikelfilter informiert worden sei.Ich bin gespannt, welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus noch ergeben und wer die Verantwortung zu tragen hat. Ich jedenfalls werde meine Ansprüche geltend machen. Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt.
Mit freundlichen Grüßen Walter Marks
Sehr geehrter Herr Marks,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Hierzu möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Die Bundesregierung hat die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe (DHU), auf die Sie sich beziehen, wonach nicht rechtzeitig über vorhandene Erkenntnisse zur Unwirksamkeit einzelner Dieselrußfilter-Nachrüstsysteme informiert worden sei, zurückgewiesen. Die DHU hat Ende November in einer Klage auf Veröffentlichung bisher noch nicht veröffentlichter Daten des Umweltbundesamtes zur Leistungsfähigkeit von Partikelminderungsystemen Recht bekommen. Diese Daten waren bislang noch nicht publiziert, weil die Untersuchung, innerhalb derer sie erhoben worden sind, noch nicht abgeschlossen ist. Nichtsdestotrotz sind sie inzwischen veröffentlicht. Sie können Sie nachlesen unter http://www.umweltdaten.de/verkehr/downloads/gat/partikelfilter_stellungnahme_des_uba_zu_den_messergebnissen.pdf
Mit Bekanntmachung vom 4.12.2007 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für Partikelminderungssysteme der Firmen GAT, Tenneco und Bosal gelöscht. Hierbei handelt es sich um die bekannten Hersteller der nicht ordnungsgemäß funktionierenden Rußpartikelfilter. Das KBA hat die Nachprüfung weiterer Partikelminderungssysteme veranlasst, um im Interesse der Verbraucher sicherzugehen, dass keine fehlerhaften Systeme mehr auf dem Markt sind. Ergebnisse hierzu stehen aber noch aus.Die ABE-Nr. für Ihren Rußpartikelfilter ist in der Liste der erloschenen Betriebserlaubnisse nach meiner Kenntnis nicht aufgelistet. ( http://www.kba.de/ ) Genaue Auskünfte dazu wird Ihnen aber nur eine Fachwerkstatt geben können.
Das Bundesumweltministerium ebenso wie das Bundesverkehrsministerium haben sich bei den zuständigen Verbänden des Kraftfahrzeuggewerbes dafür eingesetzt, dass eine verbraucherfreundliche Lösung für die betroffenen Kfz-Besitzer eingesetzt, die zugleich der Umwelt dient. Sowohl die Autowerkstätten und als auch der Handel haben sich verpflichtet, ordnungsgemäß funktionierende Ersatzfiltersysteme kostenlos einzubauen oder, wo keine Ersatzfilter zur Verfügung stehen (ca. 30 % der Fälle), nach einer anderen technischen Lösung zu suchen. Die drei genannten Hersteller fehlerhafter Filter wollen für diese Fälle alsbald funktionierende Filter zur Verfügung stellen, die austauschweise ohne Kosten für die Kunden eingebaut werden.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen Ihre Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Schockenhoff MdB