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Andreas Schockenhoff
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Frage von Günther L. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Günther L. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,

ich werde immer wieder von ausländischen Mitbürgern nach unserem Wahlrecht gefragt. Konkret meine Frage die ich nicht beantworten konnte:

Gibt es eine Frist für den Start des Wahlkampfes vor einer Bundestagswahl oder kann in den 4 Jahren vor der Wahl generell immer ´Wahlkampf´ der Parteien gemacht werden? Danke im Voraus für eine Antwort.

Gruß Günther Lenz
PS: Übers Internet konnte ich die Frage nicht beantworten!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lenz,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Eine gesetzlich geregelte Frist für den Beginn eines Wahlkampfes gibt es so nicht; es kommt allerdings auch darauf an, was Sie unter Wahlkampf verstehen wollen:

1. Für die inhaltliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien kann vom Prinzip her durchaus das Gleiche gelten wie im Fußball: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Denn bereits unmittelbar nach einer Wahl beginnen die Parteien, sich dem Wähler auch für die nächste Wahl als die beste Alternative darzustellen.

2. Als weitere Möglichkeit für den Einstieg in den Wahlkampf kann man auch den Zeitpunkt annehmen, an dem die Parteien beginnen, ihre Kandidaten aufzustellen. Hierfür setzt das jeweilige Wahlgesetz die Termine. Für die Bundestagswahl 2009 heißt das: Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die kommende Bundestagswahl also seit dem 19. März 2008. Die Wahlen für die Bewerber selbst können frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, also ab dem 19. Juni 2008 (§ 21 Abs. 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).

3. Was den Straßenwahlkampf und die Plakatierung im Wahlkampf anbetrifft, so gelten für diesen wieder andere, von den Kommunen individuell festgelegte Fristen, die den Zeitpunkt regeln, ab wann plakatiert werden darf. Diese Termine liegen meist rund sechs bis acht Wochen vor dem Wahltermin, werden aber wie gesagt individuell von den Kommunen vorgegeben. Nicht jeder darf, wann es ihm gefällt, Wahlplakate aufstellen.

4. Und schließlich gibt es noch die von den Parteien selbst eingeleitete "heißen" Wahlkampfphasen, die meist mit einer Großveranstaltung oder einem Parteitag drei bis vier Wochen vor dem Wahltermin beginnen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Andreas Schockenhoff MdB