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Andreas Schockenhoff
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Wolfgang R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff!

Der Unterhaltshöchstbetrag, der steuermindernd angerechnet wird, beträgt 7680 €. Dieser Betrag erhöht sich laut Finanzamt nicht um die Studien- und Semestergebühr (in BW ca. 1220 €). Die Finanzministerien (BW + Bund) verwiesen auf die Gesetzeslage, die so etwas nicht vorsieht und empfahlen mir, mich an den Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises zu wenden.

Deshalb die Frage an Sie, ob die Student den Gürtel enger schnallen sollen, ob Sie abwarten wollen, bis das Verfassungsgericht die Politik zum handeln auffordert oder ob Sie einen Handlungsbedarf erkennen, um die Ungleichbehandlung einer im Studium befindlichen Person gegenüber einem „Müßiggänger“ zu beseitigen.

Bei den BAföG-Leitungen hat der Gesetzgeber schon gehandelt, bleibt also zu hoffen, dass hier der Unterhaltshöchstbetrag auch angepasst wird.
Eine Studie des Deutschen Studentenwerke belegt, dass ein Student monatlich 700 € zum „Leben“ benötigt, ohne Studien- und Semestergebühr.

Ich bitte um Stellungnahme und verbleibe,

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Richter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richterm

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Die Koalition plant derzeit keine Änderung des Unterhaltshöchstbetrages im Einkommensteuerrecht, innerhalb dessen Unterhaltsleistungen für ein im Studium befindliches Kind , das älter als 27 Jahre ist, von den Eltern als besondere Belastung steuerlich geltend gemacht werden können. Im letzten Monat ist im Bundestag die BAföG-Novelle beschlossen worden und wird am 20.12. im Bundesrat abschließend beraten. Schon bei der Erhöhung der BAFöG-Bedarfssätze zum Wintersemester 2008/2009 im Rahmen dieser Novelle konnten Studiengebühren von der Koalition aus grundsätzlichen Erwägungen nicht berücksichtigt werden. Wir sehen hier vielmehr die Landesgesetzgeber in der Pflicht, durch Darlehensangebote oder Befreiungstatbestände für eine soziale Abfederung zu sorgen. Eine Erhöhung des Unterhaltsfreibetrages im Einkommensteuerrecht aus diesem Grund scheint mir ebenso wenig gerechtfertigt.

Ich bedaure, nur diese Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schockenhoff MdB