
(...) Statt der roten Feinstaubplakette darf dem nachgerüsteten Diesel-Pkw dann eine gelbe Feinstaubplakette zugeteilt werden. Würde für diesen Diesel-Pkw ein genehmigtes PMS der Stufe PM 2 angeboten, das die Einhaltung des Grenzwertes für die Partikelmasse der Abgasstufe Euro 4 von 0,025 g/km gewährleistet, dürfte ihm nach der entsprechenden Nachrüstung eine grüne Feinstaubplakette zugeteilt werden. (...)