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Andreas Scheuer
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Frage von Bernhard R. •

Frage an Andreas Scheuer von Bernhard R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Scheuer,

Anfang dieses Jahres gab es Meldungen/Gerüchte, dass die aktuelle Regelung für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern für Altfahrzeuge (= älter als 5 Jahre und 80.000 km) nochmal überarbeitet werden soll. => Stimmt das? Was ist daraus geworden?

Mein Fall:
Für meinen VW-Diesel gab es (wegen des Allrad-Antriebs) lange Zeit keine Nachrüst-Möglichkeit. Seit 2009 ist es nun doch technisch möglich einen solchen Dieselpartikelfilter nachzurüsten. Aber ich bekomme trotzdem keine grüne Plakette mehr, angeblich weil das Fahrzeug zu alt sei !!! (Älter als 5 Jahre bzw. 80.000 km).

Warum wird das nicht geändert? Sollen die Autos jetzt abgasärmer gemacht werden, oder sollen nur gebrauchte Autos wertlos gemacht werden??

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Rekus

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rekus,

für die von Ihnen über „abgeordnetenwatch.de“ veranlasste Anfrage per Email vom 27.05.2010 danke ich. Zu der Frage, ob die Regelungen für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern hinsichtlich Altfahrzeugen überarbeitet werden, damit auch ältere Diesel-Pkw mit einem Partikelminderungssystem (PMS) nachgerüstet werden und dann eine grüne sogenannte Feinstaubplakette erhalten können, um mit diesen Fahrzeugen weiterhin uneingeschränkt Umweltzonen befahren zu dürfen, nehme ich wie folgt Stellung:

Eine Bestimmung, die eine Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelminderungssystem (PMS) bzw. Dieselpartikelfilter untersagt, die älter als 5 Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 80.000 km haben, gibt es nicht. Alle Diesel-Pkw, die eine der Abgasstufen Euro 1 bis Euro 4 einhalten, dürfen mit einem für den entsprechenden Fahrzeugtyp genehmigten PMS nachgerüstet werden. Insoweit ist eine Überarbeitung der Vorschriften nicht erforderlich.

Die grüne Feinstaubplakette darf nur Diesel-Pkw zugeteilt werden, die mindestens die Anforderungen der Abgasstufe „Euro 4“ einhalten. Um eine Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelminderungssystem (PMS) mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen, sind die Nachrüstvorschriften 2006 und 2007 nur auf die für die Partikelmasse geltenden Grenzwerte der Abgasstufen Euro 2 bis Euro 4 und besser abgestellt worden.

Beispielsweise wird durch die Nachrüstung eines sogenannten Euro-2-Diesel-Pkw mit einem dafür genehmigten PMS der Stufe PM 1 erreicht, dass der Grenzwert für die Partikelmasse der Abgasstufe Euro 3 von 0,050 g/km eingehalten wird. Statt der roten Feinstaubplakette darf dem nachgerüsteten Diesel-Pkw dann eine gelbe Feinstaubplakette zugeteilt werden. Würde für diesen Diesel-Pkw ein genehmigtes PMS der Stufe PM 2 angeboten, das die Einhaltung des Grenzwertes für die Partikelmasse der Abgasstufe Euro 4 von 0,025 g/km gewährleistet, dürfte ihm nach der entsprechenden Nachrüstung eine grüne Feinstaubplakette zugeteilt werden.

Nach den Vorschriften ist es nämlich zulässig, einen älteren Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 mit einem dafür genehmigten PMS der Stufe PM 2 nachzurüsten. Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sind heute im allgemeinen 9 - 13 Jahre alt. Der für „Euro 2 Pkw“ geltende Grenzwert für die Partikelmasse beträgt 0,080 g/km.

Die zur Nachrüstung angeboten kostengünstigen, ungeregelten bzw. offenen PMS reduzieren die Partikelmasse der nachgerüsteten Fahrzeuge im allgemeinen um mindestens 30% kaum aber um mehr als 60 %. Nur für aufwändige, geregelte bzw. geschlossene PMS ist eine Minderungsrate von mindestens 90 % vorgeschrieben.

Es ist aber weder rechtlich gegenüber der Automobilindustrie zu erzwingen noch aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe zu erwarten, dass für alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor Partikelminderungssysteme für die Nachrüstung entwickelt und angeboten werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Scheuer