Frage an Andreas Scheuer von Johann E. bezüglich Soziale Sicherung
Es werden in der Regel immer mehr 400 Euro Jobs von Großkonzernen vergeben bzw. die Arbeitnehmer auf geringfügiger Basis bewußt beschäftigt. So weit mir bekannt, besteht dadurch für den Arbeitnehmer lediglich ein Krankenschutz. Für das "Alter" ist jedoch mit diesen Verträgen nicht vorgesorgt. Wer will, soll, oder muß für diesen Personenkreis, falls das Rentenalter erreicht ist die Altersversorgung sicherstellen? Der Politik muß und wird auch sicherlich bekannt sein, daß es sich bei diesen Arbeitsverträgen um tickende "Zeitbomben" handelt da spätestens in einigen Jahrzenten angeführter Personen-kreis altersbedingt versorgt bzw. unterstützt werden muß. Es kann doch nicht richtig sein, daß Großkonzerne ihre Rendite einstreichen und einzelne Personen mit Boni bedacht werden, letztendlich aber die Allgemeinheit für o.a. Personenkreis schließlich aufkommen muß. Diese Miniverdienstverhältnise waren als Zuverdienst gedacht, jedoch wahrscheinlich nicht als Hauptverträge für Konzerne. Auch ist es nicht möglich bei diesen Einkommen für das Alter vor- zusorgen. Ich bin der Meinung, daß der Gesetzgeber verpflichtet wäre, bei den o.a. Verträgen eine Änderung vorzunehmen und nicht die Augen vor dem anstehenden sozialen Problem die Augen verschließen darf.
Mfg Johann Eichinger
Sehr geehrter Herr Eichinger,
vielen Dank für Ihre Frage. Die aktuelle politische Diskussion zeigt und bestätigt mich in der Ansicht: Leistung muss sich in unserer Gesellschaft lohnen. Es kann nicht Sinn und Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik sein, dass Menschen von ihrem Lohn nicht leben können. Es gehört zu einer Sozialen Marktwirtschaft, dass derjenige, der arbeitet, mehr verdienen muss, als derjenige, der sein Einkommen ausschließlich aus Transferleistungen bestreiten muss.
Das Leistungsprinzip verlangt, dass Gewinn und Einkommen auf der Basis der persönlich erbrachten Leistung verteilt werden. Es gewährleistet eine faire Grundlage, wirtschaftlichen Erfolg zu legitimieren. Erst die Motivation durch das Leistungsprinzip sichert die wirtschaftliche Basis dafür, dass die Solidarität mit den Schwächeren in der Gesellschaft der Sozialen Marktwirtschaft möglich ist. Deshalb setzen wir politisch alles daran, die Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung auszurichten.
Eine vernünftige Lohnpolitik der Unternehmen ist nicht nur im Interesse sowie in der Verantwortung für die Beschäftigten sowie der Gesellschaft zu sehen. Sie ist auch mit Blick auf die Kaufkraft der Angestellten im ureigensten Interesse der Unternehmen.
Die Einführung der 400-Euro-Jobs ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das vielen Menschen in unserem Land Flexibilität und einen Hinzuverdienst ermöglicht und den Unternehmen flexible Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigungen im Niedriglohnbereich bietet. Die soziale Absicherung der Beschäftigten durch die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung bleibt erhalten. Mit der Einführung einer Gleitzone bei Entgelten zwischen 400,01 Euro und 800 Euro wurde der Übergang von der Versicherungsfreiheit zur vollen Abgabenlast deutlich attraktiver gestaltet. Die Abgabenschwelle der vollen Sozialversicherungsbeiträge wurde in der Vergangenheit deutlich gesenkt, um Beschäftigung auch im Niedriglohnbereich deutlich auszubauen und sozial verantwortlich zu gestalten.
Auch in dieser Legislatur wollen wir die Brückenfunktion von Mini- und Midi-Jobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse weiter stärken. Hierzu soll insbesondere die Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs geprüft werden.
Ich danke für Ihr Engagement und politisches Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Scheuer