Frage an Andreas Rimkus von Adam B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Rimkus,
sie schreiben in einer Pressemitteilung: „Erfolg der SPD für bezahlbares Wohnen: Bundestag beschließt Öffnung des Baukindergeldes für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei Wohnungsbaugenossenschaften!“*
Leider finde ich nirgends eine entsprechende Gesetzesänderung auch findet sich keine Presseberichterstattung dazu.
Haben Sie sich geirrt und verwechseln eine Absichtserklärung mit einer Gesetzesänderung oder können Sie mir einen Link zur Gesetzesänderung, die ja auf den Seiten des Bundestages zu finden sein müsste, schicken?
Freundliche Grüße
A. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Baukindergeld beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Ursprünglich war im Baukindergeld der Erwerb von Genossenschaftsanteilen nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Bauen und Wohnen forderte die Bundesregierung dazu auf zu prüfen, ob eine Förderung durch das Baukindergeld auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen ermöglicht werden kann.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat prüft momentan die mögliche Öffnung des Baukindergelds für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die KfW wünscht sich eine Förderungsform, die vom Baukindergeld separiert wird. Daraus erhofft sie sich einen geringeren Verwaltungsaufwand und schnellere Bearbeitung von Anträgen.
Momentan ist also das Ministerium in der Verantwortung schnell ein Gutachten zu liefern, damit zügig eine Förderungsform für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen beschlossen werden kann.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rimkus, MdB