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Andreas Mehltretter
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Frage von Martin K. •

Wieso steigen die Strompreise?

Sehr geehrter Herr Mehltretter,
ich wende mich an Sie als Mitlgied des Ausschusses für Klimaschutz und Energie. Prinzipiell stimme ich ins allgemeine Credo mit ein, dass Strom zu sparen ist, da die günstigste Energie jene ist, die nicht benötigt wird. Wenn aber nun die Strompreise steigen und dies auf den Ukraine-Krieg geschoben wird, dann wüsste ich gerne, wie Sie bzw. der ganze Ausschuss zu dieser Aussage eines Betreibers eines Windkraftparks vom 17.9. stehen: https://www.makawind.de/index.php?show=news Und ich wüsste gerne, welche Schlüsse der Ausschuss daraus zieht.
Es würde mich freuen, wenn Sie diese Anfrage einbringen könnten. Vielen Dank im Voraus!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage zur Frage der Strompreise. Nutzen Sie gerne in Zukunft auch einfach unsere direkte E-Mail-Adresse „www.andreas.mehltretter@bundestag.de“ - dort stehen ich und mein Team Ihnen gerne für Fragen direkt und ohne den Umweg einer Plattform zur Verfügung.

Als Mitglied des Ausschuss für Klimaschutz und Energie kann ich Ihnen meine persönliche Meinung und Analyse mitteilen, ich kann nicht für alle Mitglieder des Ausschusses sprechen. Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages arbeiten zudem nach dem Prinzip der Selbstbefassung, der direkten Beratung von Gesetzesentwürfen und der Mitberatung an anderen Gesetzesentwürfen. Ein direktes Fragerecht von außen ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig, da Sie ja gerne zum Beispiel mich direkt kontaktieren können.

Zur Einordnung:

In Deutschland wird der Strom an einer Strombörse gehandelt. Dort werden Strommengen gehandelt, ohne Rücksicht darauf, ob der Strom auch tatsächlich von Verkäufer:innen zu Käufer:innen durchgeleitet werden kann. Wird zu viel Strom über weite Strecken gehandelt, müssen die Betreiber:innen der Übertragungsnetze eingreifen, um einen Stromausfall durch Überlastung zu verhindern. Dafür gibt es ein klares Regelwerk, das in §14 und §15 des „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017)“ und §13-13a des „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG)“ festgelegt ist. Es soll gewährleisten, dass Windräder und Photovoltaik-Anlagen erst als ultima ratio abgeschaltet werden, weil ihr Strom im Netz Vorrang haben soll vor Strom aus allen anderen, vor allem fossilen Energiequellen. 

Das heißt, dass Windenergieanlagen nicht wegen der Börse abgeregelt werden, sondern aufgrund nicht ausreichend ausgebauter Netze und einer zu langsam vorangetriebenen Energiewende.

Stellen die ÜNB fest, dass beim Stromhandel mehr Strom verkauft wurde, als ihre Netze übertragen können, bzw. Strom von Kraftwerken verkauft wurde, deren Strom aus netztechnischen Gründen aktuell nicht transportiert werden kann, dann müssen sie durch verschiedene Maßnahmen reagieren. 

1.) Als erstes müssen sie Leitungen im Stromnetz so schalten, dass so viel Strom wie technisch möglich in die gewünschte Richtung geleitet wird.
2.) Dann folgt das Abschalten konventioneller Erzeuger.
3.) Schließlich folgt, bei weiterhin vorhandener Überlast, auch das Abschalten von Windrädern und das Anfahren von Kraftwerken in anderen Regionen zum Ausgleich der dort nachgefragten Mengen, die wegen der Netzüberlastung nicht von den Windrädern dorthin transportiert werden können.

Den Betreibern der abgeregelten Anlagen steht generell ein Schadensersatz von 95 Prozent des Ertragsausfalls zu (§15 EEG).

Als Lösung braucht es also einen Netzausbau und hierfür benötigen wir neben dem politischen Willen, vor allem auch die gesellschaftliche Akzeptanz.

Mit freundlichen Grüßen 
Andreas Mehltretter, MdB

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