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Frage von Matthias K. •

Warum haben Sie für die >>Ablehnung eines Antrags zum Verbot des Vereins "Muslim Interaktiv"<< gestimmt?

Sehr geehrter Herr Mehltretter,
der Verein "Muslim Interaktiv" ist, wie viele andere islamistische Vereine, vom deutschen Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Im Klartext bedutet dies, dass solche Vereine verdächtigt werden, gegen die deutsche Rechtsstaatlichkeit zu agieren. Weiters steht der Verein "Muslim Interaktiv" im Verdacht, eine von mehreren Tarnorganisationen von "Hizb ut-Tahrir" in der BRD zu sein. Diese seit den 1950er Jahren aktive islamistische Bewegung, strebt die Errichtung eines globalen Kalifatstaates nach der Vorstellung des Gründers Taqī ad-Dīn an-Nabhānī an. "Global" heißt also: auch in Deutschland soll ein islamistisch-autokratischer Staat im Staat verwirklicht werden.
Haben Sie sich darüber wirklich Gedanken gemacht, BEVOR Sie abgestimmt haben?
Ich frage Sie: Warum haben Sie für die >>Ablehnung eines Antrags zum Verbot des Vereins "Muslim Interaktiv"<< gestimmt?
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Mit freundlichen Grüßen
M. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

für Vereinsverbote ist die Exekutive zuständig - für den Bund das Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Hintergrund ist, dass nur diese Behörden sicherstellen können, dass ein solches Verbot auch gerichtsfest ist. Es gibt aus gutem Grund hohe Hürden für ein Vereinsverbot.

Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode mehrere Verbote gegen islamistische Vereinigungen verhängt – weitere Vereinsverbote wurden angekündigt. Ich halte es auch für sinnvoll, dass diese Ermittlungen nicht offengelegt werden, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.

Sie können sich sicher sein, dass ich die Aussagen von Muslim interaktiv nicht teile und sie für schwer erträglich halte. Teil des deutschen Rechts ist aber auch die Rechtsstaatlichkeit. Ein Vereinsverbot muss auch vor Gericht bestand haben. Das kann nicht durch einen Beschluss des Bundestages ausgehebelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mehltretter