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Andreas Mehltretter
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Frage von Doris E. •

Wie soll ich mit 1250 Euro netto Rente als Eigentümerin einer 38 qm Wohnung im Mehrfamilienhaus Bj.1997 eine Umstellung auf Wärmepumpe finanzieren. Ich bin mit einem Betrag von ca. 50.000 EU dabei

Nach 45 Arbeitsjahren, endlich in Rente, soll ich 50.000 Euro in das MFH stecken, mein Anteil 148 tausenstel. Mit der beabsichtigten Wärmewende und einer Installationspflicht einer Wärmepumpe treibt die Ampel mich in den Ruin. Ich habe mir die Wohnung mühevoll abgespart, kein Urlaub, kein anderer Luxus seit Jahrzehnten. Mit der Wärmepumpe allein ist es ja nicht getan, da ist eine Förderung ja nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die viel höheren Kosten kommen auf die Eigentümer zu, durch die nötigen Umbauten für Dämmung, Fenster, Heizkörper, Fussbodenheizung etc. Die wenigen Ersparnisse die als Zusatz zu meiner mickrigen Rente gedacht sind, reichen nicht dafür aus, dies zu stemmen. Ein Fernwärmeanschluss ist nicht möglich, lt. Aussage des Heizkraftwerksbetreibers in Pfaffenhofen und ist, auch wenn die Möglichkeit bestünde nicht umsonst. Das Vorgehen der Ampelregierung ist unverantwortlich und gleicht einer kalten Enteignung. Die angedachten Massnahmen sind reine Geldvernichtung.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau E.

in gut 20 Jahren wollen wir in Deutschland klimaneutral sein. Das ist das Versprechen, das wir unseren nachfolgenden Generationen geben. Eine neue Heizung hält aber so um die 30 Jahre. Deswegen müssen wir jetzt mit der Wärmewende anfangen! Alles andere wäre unverantwortlich.

Deshalb stehe ich hinter der Verpflichtung, dass neue Heizungen möglichst klimaneutral sein sollen. Diese Verpflichtung haben wir im laufenden Verfahren bereits verändert, so dass wir berechtigte Kritikpunkte aufgenommen haben. Vieles, was in den letzten Wochen behauptet wurde, hat aber nicht gestimmt. Es galt und es gilt: Funktionierende Heizungen können weiterlaufen. Heizungen, die repariert werden können, können repariert werden. Wer eine neue Heizung braucht, wird unterstützt.

Neue Austauschpflichten schaffen wir mit dem Gesetz nicht. Seit 2020 gilt allerdings schon, dass 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel in Gebäuden, die nach 2002 die Besitzer:innen wechselten, ausgetauscht werden müssen. Diese Heizungen verbrauchen im Vergleich zu einer modernen Heizung ein Vielfaches an Gas und sind für die Nutzer:innen ökonomisch und für uns alle ökologisch nicht tragbar. Alle anderen bestehenden Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Zusätzliche, neue Austauschpflichten durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt es nicht.

Bereits bisher gab es im geplanten GEG Ausnahmen und lange Übergangsfristen, falls eine bestehende Heizung nicht mehr repariert werden kann. Neu ist nun, dass wir das Gebäudeenergiegesetz und die Kommunale Wärmeplanung verzahnen. Neue Heizungen müssen erst dann die 65-%-Erneuerbare-Energien-Anforderungen erfüllen, wenn klar ist, ob die Kommune ein Fernwärmenetz oder einen Wasserstoffanschluss plant. Bis 2028 müssen die Kommunen dazu eine Wärmeplanung vorlegen. Außerdem wird das Gebäudeenergiegesetz für weitere Technologien geöffnet, so dass überall eine klimafreundliche Alternative zur Verfügung stehen wird.

Ich lese, dass Sie Angst davor haben, sich die Umstellung nicht leisten zu können. Für mich gehört eine massive Förderung genauso zur Wärmewende wie ein schneller Umstieg auf klimafreundliches Heizen. Wir müssen klimafreundliche Heizungen massiv fördern, das ist meiner Fraktion und mir klar. Ich bin froh, dass es mittlerweile die Vereinbarung in der Ampelkoalition gibt, dass wir deutlich mehr finanzielle Unterstützung für den Umstieg mobilisieren werden, als es im Entwurf vorgesehen war.

Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten Sitzungswochen ein gutes Gesamtpaket hinbekommen, das Ängste nimmt, die Planbarkeit sicherstellt und die Wärmewende voranbringt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mehltretter

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