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Andreas Mehltretter
SPD
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Frage von Andrea B. •

Warum werden Tierschutzvereine nicht besser von der Politik unterstützt? Wann kommt endlich ein Tierschutzgesetz? Warum lassen Sie tierische LEBEWESEN so leiden? Dazu gehören nicht nur Hund, Katze, H

Sehr geehrter Herr Mehltretter,

die Tierheime sind wieder überfüllt mit kleinen (kranken) Katzen durch fehlendes Tierschutzgesetz. Außerdem ist folgendes längst überfällig:

- Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

- Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

- Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um das bereits bestehende Tierschutzgesetz und damit den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um.

Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. 

Zu den Verbesserungen gehören Maßnahmen, die den illegalen Handel mit Tieren bekämpfen. Dazu gehört die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, die der besseren Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der Tiere dient, und die Identitätsoffenlegung der Anbieter auf Online-Plattformen. Und auch Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben dürfen in der Regel nicht mehr für Zirkusse angeschafft werden.

Das neue Tierschutzgesetz wird vor allem die Durchsetzung des Gesetzes deutlich verbessern. Es enthält Ausnahmen, über die die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Behörden entscheiden können. Solche Ausnahmen sind notwendig, um den Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. Zu diesen Besonderheiten zählt auch die Ausnahme bei der Anbindehaltung für Bergbauern und Almen. Diese brauchen wir mit ihrer Rinderhaltung zur Pflege der wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden. Die weiterentwickelte "Kombihaltung" bleibt für kleine Betriebe mit bis zu 50 über sechs Monate alten Rindern daher eine Option, wenn die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Die gewissenhafte Umsetzung der Regelungen zum Weide- und Freigeländezugang sowie die Berücksichtigung aktueller Empfehlungen zur Gestaltung der Haltungseinrichtungen wird streng kontrolliert.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mehltretter

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