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Andreas Larem
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Frage von Marga Anna T. •

Wann wird das Parkament verkleinert?

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Sehr geehrte Frau T., 

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. November 2022.

Als Ampel-Koalition sind wir uns einig: Der Bundestag muss kleiner werden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag eine Verkleinerung des Bundestags in dieser Wahlperiode festgehalten. Ursache für das stetige Anwachsen des Bundestags ist die steigende Zahl von Überhangmandaten, die wiederum Ausgleichsmandate erforderlich machen.

Aktuell werden verschiedene Möglichkeiten in der Wahlrechtkommission diskutiert. Sie soll bis 30. Juni 2023 ihren Abschlussbericht vorlegen. Die Sitzungen der Kommission finden in der Regel öffentlich statt und können online über die Webseite des Bundestags mitverfolgt werden.

Der Eckpunkte-Entwurf der Ampel-Koalitionsmitglieder in der Wahlrechtskommission sieht eine Verkleinerung auf 598 Mandate vor. Entscheidende Neuerung ist, dass das Zweitstimmenergebnis die Zahl der Mandate bestimmt, die den Parteien zustehen. Das hat zur Folge, dass ein mit Erststimmen direkt gewonnener Wahlkreis den Einzug in den Bundestag nicht mehr garantieren würde. Erringt eine Partei in einem Land mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, werden die überzähligen mit dem geringsten Erststimmenergebnis gekappt. Daher gibt es den Vorschlag, den Wähler:innen die Möglichkeit einer Ersatzstimme für eine:n weiteren Kandidaten bzw. Kandidatin zu geben, sodass derjenige mit den meisten Erst- und Ersatzstimmen einzieht, bei dem zugleich die Zweitstimmendeckung gegeben ist.

Gegen diesen Vorschlag gibt es aber auch Kritik. Denn nach diesem Vorschlag ist ein Wahlkreismandat nur dann gewonnen, wenn es durch Zweitstimmen gedeckt ist. Der Vorschlag macht es also möglich, dass der/die Kandidat:in mit den meisten Erststimmen kein Mandat erhält.

Persönlich finde ich diesen Vorschlag zu kompliziert und aus Sicht der Wähler:innen nur schwer nachvollziehbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer früheren Entscheidung ebenfalls  betont, dass im Wahlrecht entscheidend sei, dass die Wähler:innen nachvollziehen können, was mit ihrer Stimme passiert. Für mich stellt die Verkleinerung der Wahlkreise von 299 auf 280 Wahlkreise daher eine gute Alternative dar, die genau geprüft werden sollte.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Andreas Larem

Mitglied des Deutschen Bundestages

Bürgermeister a.D.

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