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Andreas Larem
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Frage von Engelbert J. •

Veröffentlichen Sie, wie Philip Krämer, Ihre Treffen mit Lobbyisten u.ä. auf Ihrer Homepage?

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Sehr geehrter Herr E. J..,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit im Deutschen Bundestag, darüber habe ich mich sehr gefreut.

In der vergangenen Legislaturperiode ist das Lobbyregister vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Ab dem 1. Januar 2022 sind grundsätzlich alle Lobbyist:innen registrierungspflichtig, die Kontakt mit dem Bundestag oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleiter:innen aufwärts in Bundesministerien) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welches Themengebiet relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind. Außerdem müssen Interessenvertreter:innen bei der Registrierung einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden.

Wenn Lobbyist:innen gegen den Kodex verstoßen, wird dies veröffentlicht. In diesem Fall erhalten sie keinen Hausausweis im Parlament und werden nicht mehr zu öffentlichen Anhörungen des Bundestages eingeladen. Gleiches gilt außerdem bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die darüber hinaus mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden.

Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken wollen. Dort heißt es: „Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit. Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern.

Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck).“

Die entsprechende Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag ist für das 2. Quartal 2023 geplant.

Auch wollen wir die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung verschärfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist ebenfalls für das 2. Quartal 2023 vorgesehen.

Ich bin persönlich dafür, feste Regeln im Hinblick auf die Veröffentlichung der Kontakte mit Lobbyisten für alle Abgeordneten aufzustellen. Beispielsweise könnten auch AWO, Diakonie, Caritas oder Stiftungen ebenfalls als Lobbyisten angesehen werden. Diese werden aber in der von Ihnen erwähnten Liste gar nicht aufgeführt. Es ist nicht sinnvoll und dient auch keiner erhöhten Transparenz, eine solche „freiwillige“ Liste zu veröffentlichen. Die Regeln müssen klar und für alle gleich sein. Bislang gibt es hierzu keine Regelungen.

Ich hoffe, dass diese Antwort für Sie hilfreich war.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Andreas Larem, MdB

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