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Andreas Larem
SPD
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Frage von Jörn-Peter H. •

Unterstützen Sie (besonders nach der Veröffentlichung von „Correctiv“) die Bestrebungen für die Einreichung eines Antrags für ein AFD-Verbotsverfahren?

Sehr geehrter Herr Larem, mit Entsetzen habe ich die Nachrichten zur Teilnahme hochrangiger AFD Politiker an dem Treffen in Potsdam gelesen, in dem eine Deportation von Deutschen Staatsbürgern diskutiert wurde. Zudem scheint sich die AFD Parteispitze nicht eindeutig von diesen Vorschlägen und dem Treffen in Potsdam zu distanzieren. Daher sehe ich die Demokratie in Deutschland durch die AFD gefährdet und unterstütze die Vorbereitungen für eine Parteiverbotsantrag gegen die AFD

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12.01.2024, mit welcher Sie sich für ein Verbot der Partei Alternative für Deutschland (AfD) einsetzen.

Die Reportage von Correctiv über das Geheimtreffen von Rechtsextremen und ihren Unterstützern nahe Potsdam beschäftigen auch uns in der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags sehr. Ich und wir teilen Ihre Sorgen und beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD. Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich. Die Gefahr von Rechts ist keine eingebildete, sie ist real - und sie bedroht nicht nur unsere Demokratie, sondern auch konkret Menschen.

Klar ist: Jetzt braucht es uns alle, wir müssen als Demokrat:innen zusammen stehen. Die großen Demonstrationen in vielen Städten in Deutschland mit sehr großen Teilnehmendenzahlen machen mir daher große Hoffnung. Es gilt jetzt, sich dauerhaft der AfD und anderen rechtsradikalen Bestrebungen entgegenzustellen. Daher begrüße ich die genaue Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Auch weitere Möglichkeiten, wie den Ausschluss von der Parteienfinanzierung, diskutieren und prüfen wir aktuell intensiv.

Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Danach sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig.

Stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest, ordnet es deren Auflösung an, verbietet die Gründung einer Ersatzorganisation und kann die Einziehung des Parteivermögens zu gemeinnützigen Zwecken aussprechen (§ 46 Absatz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Weiterhin verlieren Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dieser Partei angehören, nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeswahlgesetzes ihr Mandat.

Aufgrund dieser drastischen Folgen sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie, die maßgeblich durch den parteipolitischen Diskurs lebt, hoch. Eine Haltung, durch die oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden, genügt nicht. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.

Wie in jedem anderen gerichtlichen Verfahren müssen in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise vorgebracht werden. Die hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot stellen auch an diese Beweisführung erhebliche Ansprüche. Hierfür sind die Antragsberechtigten auch auf die Ermittlungen hierzu berufener staatlicher Institutionen angewiesen. Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt.

Entscheidend ist auch, dass rechtsextremes Gedankengut, das die AfD als Partei kanalisiert, nicht an erster Stelle durch ein Parteiverbot zu bekämpfen ist. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokrat:innen für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Unser primäres Ziel muss es deshalb sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.

Für den Einsatz gegen rechtsextremes Gedankengut braucht es uns alle. Daher möchte ich Ihnen herzlich für Ihr Engagement danken.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Andreas Larem

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