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Andreas Larem
SPD
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Frage von Hans A. •

Pflegeunterstütungs- und - entlastungsgesetz (PUEG)

Sehr geehrter Herr Larem,

Ende Mai will der Bundetag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschließen.
Darin werden BewohnerInnen von Pflegeheimen, nicht aber von Pflege-WGs entlastet. Damit stehen ca. 4000 Pflege-WGs von dem aus, tausende Pflegeplätz gehen verloren.
Wir möchten gerne Ihr Abstimmungsverhalten erfragen bzw. Ihre Sensibilität schärfen, dieser Entwicklung durch Ihre Stimme entgenzutreten.
Wir sind persönlich durch die Pflegebedürftigkeit einer nahen Angehörigen in einer privat organisierten Demenz-WG mit ambulantem Pflegedienst betroffen.

Ana und Hans An.
Darmstadt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau A.,

sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Mai 2023. Pflege-Wohngemeinschaften sind eine gute Alternative zur stationären Pflegeeinrichtungen. Viele Pflegebedürftige schätzen die familiäre Atmosphäre und individuellen Betreuung in Pflege-Wgs. Ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen und mir Ihr Anliegen mitgeteilt haben.

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für eine gute Pflege ein. Dafür müssen in den kommenden Jahren die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Folgende Neuerungen treten dadurch in Kraft.

- Wir stabilisieren die Pflegeversicherung durch eine moderate Beitragserhöhung und reagieren damit auf die demographische Entwicklung und das finanzielle Defizit in Folge der Corona-Pandemie.

Wir setzen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts um, indem Familien mit mehreren Kindern zukünftig weniger Beiträge zahlen und somit ihre Erziehungsleistung besser anerkannt wird.

Wir sorgen für deutliche Verbesserungen für diejenigen, die zu Hause gepflegt werden und erhöhen das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen 2024 um jeweils fünf Prozent.

Wir erhöhen 2025 und 2028 alle Leistungen der Pflegeversicherung, was insbesondere auch der häuslichen Pflege zugutekommt und steigenden Kosten Rechnung trägt.

- Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Jahresbudget gebündelt, was die Inanspruchnahme erleichtert.

Eltern von schwerbehinderten Kindern unter 25 Jahren können den Jahresbetrag flexibel und kurzfristig für die Betreuung ihrer Kinder einsetzen und erhalten diese Entlastung bereits Anfang nächsten Jahres.

Wir schaffen finanzielle Unterstützung für technische Anschaffungen und digitale Anwendungen sowie die Etablierung von flexiblen Ausfallkonzepten, um Leiharbeit einzuschränken, um für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen.

Ambulanten Wohngruppen finanzieren sich aus den ambulanten Sachleistungen, dem Pflegegeld, dem Entlastungsbetrag und in manchen Fällen der Tages- und Nachtpflege. Zusätzlich gibt es einen Wohngruppenzuschlag. Alle diese Leistungen werden miteinander kombiniert und gezielt abgerufen. Die von uns beschlossene Erhöhungen, kommen auch hier zum tragen.

In der vergangenen Zeit sind die Kosten für ambulante Wohngruppen gestiegen, weil insbesondere die Preise für ambulante Sachleistungen angewachsen sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gedeckelt und tragen nicht zu den angestiegenen Kosten bei. Deshalb erhöhen wir die ambulanten Sachleistungen 2024 und 2025 und 2028. Zudem werden auch der Wohngruppenzuschlag, der Entlastungsbetrag und die Leistungen der Tages- und Nachpflege in 2025 und 2028 erhöht.

Eine von Ihnen angesprochene Eigenanteilsbegrenzung wie im Pflegeheim ist aus folgendem Grund nicht vorgesehen. Menschen, die im Pflegeheim leben, müssen die medizinische Behandlungspflege aus eigener Tasche bezahlen. Bei den ambulanten Wohngruppen wird die medizinische Behandlungspflege vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Mit der Eigenanteilsbegrenzung in Pflegeheimen wird diese Ungleichbehandlung aufgefangen. Eine Gleichsetzung von Pflegeheimen und Wohngemeinschaften in diesem Punkt würde zu einer unausgeglichenen Mehrbelastung von Heimbewohnern führen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen die Änderungen durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) näherbringen. Die SPD-Fraktion setzte sich stetig für eine gute Pflege in Deutschland. Dabei sind wir auf Rückmeldungen von Betroffenen angewiesen. Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie mir Ihre Gedanken mitgeteilt haben. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihr

Andreas Larem 

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