
(...) Nach meinem Kenntnisstand setzt Hamburg bei der Verwendung von Namensschildern stark auf das Prinzip der Freiwilligkeit - ein hoher Prozentsatz unser Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist per Namensschild erkennbar und ansprechbar. (...) Insofern sehe ich für Hamburg zur Zeit keinen Handlungsbedarf, werde aber diese Anfrage zum Anlass nehmen, die Berliner Erfahrungen genau auszuwerten. (...)