Frage an Andreas Dressel von Helge M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dressel,
ich hoffe, diese Anfrage liegt in Ihrem Zuständigkeitsbereich als Mitglied des Innenausschusses. Falls dies nicht zutrifft, würde ich mich freuen, wenn Sie meine Anfrage an die entsprechende Stelle weiterleiten könnten.
In meinem Bekanntenkeis wurde heute über die gestrige Demonstration im hamburger Stadtgebiet diskutiert. Wie Ihnen sicherlich zu Ohren gekommen ist (Spiegel-TV berichtete), wurden zahlreiche unbeteiligte Zivilisten verletzt. Ich habe in der Diskussion die polizeilichen Maßnahmen in Bezug auf Dimensionierung und Vorgehen sowie das allgemeine Gewaltmonopol des Staaten und das Vermummungsverbot verteidigt. Wichtiger Grundpfeiler meiner Argumentation war, dass ein Polizist der eine Strafttat begeht ganz regulär angezeigt werden kann und muss. Meine Argumentation begann in dem Moment zu hinken, als ich erfuhr, dass beispielsweise Polizisten der Landesbereitschaftspolizei keinerlei Kennzeichnung am Körper aufweisen, die sie im nachhinein einwandfrei identifizieren lassen. Ist dies seitens der Innenbehörde und dem Innenausschuss so gewollt? In diesem Fall sehe ich keine Möglichkeit eine Straftat wirkungsvoll zur Anzeige zu bringen.
Ich habe Sie aus WDG-Zeiten als einen aufrechten Politikern in Erinnerung und würde mich mehr über eine konkrete Antwort, als über allgemeine Ausführungen zum Thema Sicherheit contra Rechte des Einzelen freuen.
Mit freundlichem Gruß,
Helge Martin
PS: Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn sie mir jetzt nicht Antworten, dass ja jeder Polizist auf Verlangen seine Dienstnummer mitzuteilen hat.
Lieber Helge Martin!
Sorry, weihnachtsbedingt dauert es mit der Antwort etwas länger. Die Frage von Namensschildern und Identifizierungsmöglichkeiten für Bereitschaftspolizisten ist sehr komplex und auch strittig. Über die Möglichkeiten und Grenzen möchte ich vor endgültiger Beantwortung noch Erkundigungen einholen - dann melde ich mich wieder.
Danke für das Verständnis,
beste Grüße und Wünsche für 2008,
Dr. Andreas Dressel MdHB
Lieber Helge Martin,
mit Dank für das Verständnis melde ich mich nun nach einigen Erkundigungen zurück.
Nach meinem Kenntnisstand setzt Hamburg bei der Verwendung von Namensschildern stark auf das Prinzip der Freiwilligkeit - ein hoher Prozentsatz unser Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist per Namensschild erkennbar und ansprechbar. Das finde ich einen grundsätzlich guten Weg. Wichtig ist hier nämlich auch, dass er im Konsens mit den Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei gegangen wird. Wir wollen eine Vertrauens- und keine Misstrauenskultur zwischen Gesellschaft und Polizei.
Bei den nicht mit Namensschildern ausgestatteten Kolleginnen und Kollegen unserer Bereitschaftspolizei (vielfach sind aber auch Kolleginnen und Kollegen anderer Polizeien im Einsatz) ist über die auf der Uniform sichtbaren Kennzeichnungen der Einheit in aller Regel sehr wohl eine Identifizierung möglich. Mir sind keine Fälle bekannt, wo bei eventuellem Fehlverhalten einzelner keine Identifizierung und damit keine Aufklärung mit evtl. Disziplinarverfahren möglich war. Das muss für die wenigen Fälle, wo es zu bedauernswerten Eskalationen mit evtl. Fehlverhalten einzelner kommt, der Maßstab sein - dass es nämlich im Ernstfall, wenn konkrete Beschuldigungen erhoben werden, auch zur Aufklärung dieser Beschuldigungen kommen kann. Es ist klar: Dort, wo im Einzelfall Fehler passieren, müssen diese aufgeklärt und geahndet werden. Aber ansonsten habe ich ein hohes Grundvertrauen in die Arbeit unserer Hamburger Polizei.
In Berlin gibt es hierzu zur Zeit reichlich politische Diskussionen - in Hamburg bisher Gott sei Dank nicht. Dort geht die Diskussion jetzt schon so weit, dass man zum "Ausgleich" erwägt, auch Demonstranten zu kennzeichnen, um Chancengleichheit herzustellen... Insofern sehe ich für Hamburg zur Zeit keinen Handlungsbedarf, werde aber diese Anfrage zum Anlass nehmen, die Berliner Erfahrungen genau auszuwerten.
Beste Grüße und Wünsche für 2008,
Dr. Andreas Dressel MdHB