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Frage von IG I. •

Frage an Andreas Dressel von IG I. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Betr.: Bebauungsplan Bergstedt 23

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

der B-Plan Bergstedt 23 (am Immenhorstweg) wird von breiten Teilen der Bevölkerung, den Naturschutzverbänden, namhaften Umwelt- und Rechtsexperten und allen Hamburger Parteien außer der CDU abgelehnt. Dem Ersten Bürgermeister, Senator Dr. Freytag und Oberbaudirektor Prof. Dr. Walter sind die Argumente, die gegen den B-Plan sprechen, aus mehreren Schreiben mit Gesprächsangeboten der IG Immenhorstweg bekannt. Leider wurde darauf bisher nicht näher eingegangen.
Deswegen fordert die IG Immenhorstweg, dass das Gesetz zum B-Plan nicht verabschiedet werden darf, bis folgende strittige Sachverhalte zweifelsfrei geklärt sind:

1. Im FFH-Gutachten der Stadt bzw. eines Bauträgers werden erhebliche Beeinträchtigungen durch den B-Plan für Rote-Liste-Arten des EU-Vogelschutzgebietes Hainesch-Iland festgestellt. Im folgenden wird eine FFH-Verträglichkeit dennoch konstatiert, da geplante Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden, um eine Schadensminimierung unter die Schwelle der FFH-Verträglichkeit zu konstruieren. Dies ist ein schwerer methodischer Fehler und naturschutzrechtlich unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit ist unabhängig davon vorzunehmen, ob auf der nachfolgenden Ebene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können. Der B-Plan ist naturschutzrechtlich im Sinne der EU-Richlinie und des Bundesnatur-schutzgesetzes unzulässig.
Dieser methodische und rechtliche Fehler muss unseres Erachtens vor Verabschiedung des Gesetzes durch ein unabhängiges umwelt-rechtliches Gutachten geklärt werden!

2. Das Ergebnis der Massenbeschwerde der Bevölkerung aus den Walddörfern bei der EU-Kommission zum B-Plan muss abgewartet werden.

3. Eine Klage der IG Immenhorstweg und der Initiative Wohldorfer Wald gegen das Procedere einer „unechten“ Zustimmung der CDU-dominierten Bezirksversammlung Wandsbek zu den bekannten Bürgerbegehren in Kombination mit der Evokation der Senats, mit dem Ziel die Bürgerbeteiligung abzukürzen, wird noch beim Hamburgischen Verwaltungsgericht bearbeitet. Wir fordern, dass das Urteil abgewartet wird, bevor Tatsachen geschaffen werden.

Diese Forderungen haben wir insbesondere an Mitglieder der CDU-Fraktion gerichtet; auch der Erste Bürgermeister hat ein entsprechendes Schreiben heute erhalten.

Wie ist Ihre Meinung zu den o.g. Sachverhalten? Sollten nicht endlich Gespräche zwischen den verantwortlichen Politikern und der IG Immenhorstweg stattfinden?

Mit vielem Dank und freundlichen Grüssen

Dres. Judith und Thorsten Dierlamm für die IG Immenhorstweg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dr. Dierlamm,
Sehr geehrter Herr Dr. Dierlamm,
liebe Mitglieder der IG Immenhorstweg,

vielen Dank für Ihre Mail. Die gesamte Problematik rund um das Thema Bebauung Immenhorstweg ist mir schon aus meiner Zeit in der Kommunalpolitik sehr gut vertraut.

Mit der Bürgerschaftsdrucksache 18/3335 liegt nun der Bebauungsplan Bergstedt 23 der Bürgerschaft vor; er wurde im Vorwege dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Dort wird nun die detaillierte Befassung stattfinden. Meine Fachkollegen aus dem Ausschuss werden - da werde ich auch noch mal Rücksprache halten - die von Ihnen genannten Punkte ganz konkret ansprechen.

Als örtlicher Abgeordneter möchte ich Ihnen absolut zustimmen, dass es politisch vollkommen unakzeptabel ist, über den B-Plan zu entscheiden, ehe nicht die von Ihnen angesprochenen Punkte geklärt und abgearbeitet sind.

Die Art und Weise, wie hier das Bürgerbegehren im zweifelhaften Über-Bande-Spielen zwischen der damaligen Schwarz-Schill-Mehrheit im Bezirk und dem damaligen CDU/Schill/FDP-Senat ausgehebelt wurde, spottet jeder Beschreibung. Nun dürfen nicht - während das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht hierzu immer noch läuft - vollendete Tatsachen geschaffen werden. Das Bürgerbegehren entfaltet in jedem Falle eine mindestens politisch-moralische Sperrwirkung gegen ein Vorpreschen der Bürgerschaft; rein rechtlich wird das Verwaltungsgericht das zu beurteilen haben. Da ich selbst über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid promoviert habe, möchte ich Sie wissen lassen: Scheinzustimmungen der Bezirksversammlungen zu Bürgerbegehren widersprechen klar dem Geist des Gesetzes - das Gesetz wollte ersichtlich keine Verfahrensbeendigung, die dem Willen der Vertrauensleute zuwiderläuft. Ich habe die große Hoffnung, dass das OVG dieses in diesem Sinne klarstellt - alles andere führt zu einer gefährlichen Entwertung dieses Instrumentes. Aber Sie wissen ja: Vor Gericht und auf hoher See....

Sollte die CDU-Fraktion ihr Vorhaben durchpeitschen wollen, werden wir gegenhalten. Diesem erneuten Fußtritt gegen die direkte Demokratie unserer Stadt wird die SPD-Fraktion keinesfalls wir zustimmen. Die endgültige fraktionsinterne Beratung steht zwar noch aus. Sie können sich aber darauf verlassen: Ich werde - schon aus den Gründen des entgegenstehenden Bürgerbegehrens - für eine lautstarke Ablehnung plädieren.

Mit besten Grüßen und herzlichem Dank für Ihr Engagement!

Ihr
Dr. Andreas Dressel, MdHB