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Frage von Gerhard R. •

Frage an Andreas Dressel von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

"Nicht-christlich" bedeutet nicht immer "anti-religiös".

Sie erwähnten eine "christliche Wertetradition". Dann gebietet es der Grundsatz der Vollständigkeit, auch auf Folgendes - nur Beispiele! - hinzuweisen: Martin Luther - heute noch Leitfigur der Nordelbischen Kirche - hatte öffentlich zu Mord und Brandstiftung aufgerufen.

Evangelische Behinderteneinrichtungen hatten in den Jahren 1940/41 behinderte Kinder unter Berufung auf Luther den staatlichen Behörden ausgeliefert. Die Verantwortlichen wußten, dass die Kinder umgebracht werden.

Es gibt also keine Veranlassung für die Privilegierung des christlichen Glaubens.

In Staatsämtern muss der christliche Glaube nicht ausgeschaltet werden. Von Abgeordneten muss man aber erwarten, dass bei der Verteilung öffentlicher Mittel an Religionsgemeinschaften und andere Gruppen der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet wird. Können wir uns darauf verständigen?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

es geht ja nicht um ein "einfaches Verteilen öffentlicher Mittel an Kirchen", sondern die Kirchen nehmen soziale Aufgaben in unserer Gesellschaft, wie ich finde vorbildlich, wahr. Selbstverständlich sind derartige zweckgebundene Zuwendungen des Staates hierzu an das Zuwendungsrecht und an die sonstige Einhaltung von Recht und Gesetz gebunden. Ich habe keinen Grund an dessen Einhaltung zu zweifeln.

Dass es in der Geschichte im Namen der Kirche oder des Glaubens zu Verfehlungen bis hin zu Kriegen gekommen ist, weiß ich sehr wohl. Dieses wird aufgearbeitet und insoweit für mich keinen Grund liefern, von meinem positiven Grundbild gegenüber der - insbesondere ev.-luth. - Kirche und von meinem Glauben abzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Dressel, MdHB
www.andreas-dressel.de