Frage an Andreas Dressel von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,
Sie wollen in der Bürgerschaft dazu beitragen, das christliche Gemeinwesen stärker in der Gesellschaft zu verankern. "Es besteht keine Staatskirche" heißt es in Artikel 137 der Weimarer Verfassung. Dies gilt laut Grundgesetz noch heute.
Soll hier Ihr persönliches Interesse Vorrang vor dem Grundgesetz haben?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
Sie haben Recht, Deutschland hat keine Staatskirche. Deshalb muss dieses Land aber nicht anti-religiös sein. Dieses Land steht in einer christlich-abendländischen Wertetradition - die aber eben nicht zwingend mit der organisierten Kirche gleichzusetzen ist. Nicht ohne Grund betont das Grundgesetz - das haben Sie erstaulicherweise in Ihrem Zitat vergessen - in seiner Präambel "In Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...". Außerdem können Amtseide mit religiöser Beteurung abgelegt werden - auch in Hamburg. Ich glaube, ein bisschen mehr christliche Werte wie Nächstenliebe usw. könnten unser Gesellschaft gerade in den sozial schwierigen Zeiten nicht schaden. Und wenn ich für diese Werte eintrete, die an vielen Stellen zu den Grundwerten der Sozialdemokratie gar nicht so entfernt stehen, dann hat das mit Missionierung für die Kirche nun absolut gar nichts zu tun! Insofern stellt sich Ihre Abschlussfrage nicht.
Jeder soll nach seiner Facon selig werden, hat ein berühmter deutscher Staatslenker mal gesagt. Sie, Herr Reth, mit ihrer kirchenkritischen Haltung genauso wie ich, mit einer positiveren Haltung. Unsere Verfassung verlangt nicht von Christen in Staatsämtern, ihren christlichen Glauben auszuschalten - können wir uns darauf verständigen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Dressel, MdHB