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Andrea Lindlohr
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Engelbert E. •

Frage an Andrea Lindlohr von Engelbert E. bezüglich Umwelt

Hallo Andrea Lindlohr,
es gibt im Landkreis Esslingen das FFH-Gebiet "Filder" für das nun auch ein Managementplan "Filder" vorliegt, nachlesbar im www des Regierungspräsidium Stuttgart.
GENERELL: Wie können Sie als MdL darauf einwirken, dass hierzu Maßnahmen festgelegt werden, die dem Umwelt- und Naturschutz förderlich sind.
KONKRET: Im Bereich der Wernauer Baggersen am Neckar (neben FFH-Gebiet auch Naturschutzgebiet) geht es z.B. darum eine Rennstrecke in eine ökologisch sehr wertvolle Fläche umzuwandeln. Weiterhin sind auf vielen Streuobstwiesen z.B auch auf den Bergwiesen in Ostfildern (zu Häslachwald = FFH-Gebiet) umgestürzte Obstbäume zu ersetzen. Dieses Gebiet in Ostfildern bereits durch einen Besuch bekannt.
Nähere Informationen zu "Managementplan Filder" bzw. FFH-Teilgebiet Häslach dort Teilgebiet Bergwiesen können Sie mit diesem Stichworten bei weitegehendem Interesse im www nachlesen.
Mf+natG
Bert Erhard

Mit freundlichen Grüßen
Bert Reuneq

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Erhard,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch, die schon eine Zeit her ist, die ich aber gerne noch beantworte. Als Ihre grüne Landtagsabgeordnete im Wahlkreis Esslingen setze ich mich Natur- und Umweltschutz ein, das ist mir ein Herzensanliegen.

Ende Juli 2020 hat der Landtag nach einem breiten Beteiligungsprozess das neue Biodiversitätsstärkungsgesetz beschlossen. Wichtige Punkte der Gesetzesänderungen für mehr Artenschutz sind:

4 Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030

4 Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030

4 Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten

4 Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030

4 Erhalt von Streuobstbeständen

4 Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken

Im Naturschutz haben wir als grün-geführtes Land einen großen Schritt nach vorne gemacht. Das Personal in der Umweltverwaltung wurde um mehr als 200 Stellen aufgestockt. Die Erhöhung der Finanzmittel um zusätzliche 30 Millionen Euro pro Haushaltsjahr macht die staatliche Naturschutzverwaltung handlungsfähiger und ermöglicht effektiveren Naturschutz vor Ort. Das Sonderprogramm Biologische Vielfalt trägt mit weiteren 15 Millionen Euro pro Jahr dazu bei, die Bestandsentwicklung von Insekten, Vögeln und Fledermäusen zu verbessern.

Nun zu Ihren konkreten Anliegen:

Die Daimler Teststrecke für LKWs bei den Wernauer Baggerseen wird in naher Zukunft stillgelegt. Aktuell wird darüber diskutiert, ob die Fläche dann renaturiert wird oder zum Teil mit Photovoltaik bebaut wird. Eine sanfte und intelligente Nutzung der Fläche mit Erneuerbarer Energie und als FFH-Gebiert wäre sicher eine interessante Kombination.

Im FFH-Gebiet in Ostfildern, wo ich meine Streuobstwanderung 2019 gemacht habe, sind magere Flachland-Mähwiesen, die zweimal im Jahr gemäht und nur wenig gedüngt werden. Solche Wiesen sind artenreich und bieten unter anderem einem seltenen Schmetterling und einer Waldfledermaus Lebensraum und Nahrung.

Leider werden solche Wiesen nicht mehr selbstverständlich in dieser traditionellen Weise bewirtschaftet. Sie werden entweder zu intensiv gedüngt oder zu selten oder gar nicht mehr gemäht. Besonders, wenn sie am Hang liegen. Da diese Kemnater Wiesen aber zum Natura-2000-Gebiet Filder gehören, sind sie zu sichern. Dafür gibt es gesetzliche Verpflichtungen und Verbote sowohl auf EU- wie auch auf Landesebene. Deshalb sind die Kemnater FFH-Wiesen jetzt im Managementplan des Regierungspräsidiums. Danach sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den derzeitigen Bestand zu erhalten und möglichst viele schon verloren gegangene Flächen wiederherzustellen. Dazu hat das RP ein differenziertes Mahd- und Düngeregime vorgeschlagen. Natürlich gibt es dafür diverse Förderprogramme, um vor allem privaten Besitzern die Durchführung eines solchen Regimes schmackhaft zu machen. Aber auch die Stadt als Grundstückseigentümerin ist in der Pflicht. Man muss Anträge schreiben und vor allem mit den Landwirten reden, um den rechtswidrigen Zustand zu beheben.

Die Grüne Gemeinderatsfraktion in Ostfildern ist gemeinsam mit der Verwaltung der Ansicht, dass der beste Weg, diese Sicherung hinzubekommen, der ist, die Aufgabe an den Landschaftserhaltungsverband zu delegieren. Diesen LEV gibt es schon und er wird aus der Kreiskasse finanziert. In diese Kreiskasse zahlt Ostfildern ohnehin ein. Um die Betreuung der FFH-Flächen aus eigener Kraft gewährleisten zu können, müssten auf Stadtebene Parallelstrukturen aufgebaut werden, die sich nicht rechnen würden.

Um die Pflege von ökologisch wertvollen Streuobstbeständen zu unterstützen, hat das Land ein Förderprogramm aufgelegt. Weitere Informationen finden Sie beim Streuobstportal (https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite) oder konkreter bei der Förderung für den Streuobst-Baumschnitt (https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Foerderung+Baumschnitt_Streuobst).

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindlohr

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