(...) Maaßen dazu auch befragt. Er hat diese Formulierung bedauert und darauf hingewiesen, dass in der medialen Öffentlichkeit selten eine genaue Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag getroffen wird und er bewusst nicht den ursprünglichen tödlichen Angriff mit mehreren Messerstichen, dem man durchaus das Tatmerkmal der Heimtücke zugrunde legen könnte, durch eine streng juristische Formulierung verharmlosen wollte. (...)
(...) Wie bereits erwähnt gibt es zum Thema keine einfachen Antworten. Es ist wichtig, dass sich jeder Mensch mit der Frage nach der Bereitschaft zur Organspende auseinandersetzt und danach seine Entscheidung trifft. Diese Entscheidung betrifft die persönlichsten Bereiche eines jeden Menschen. (...)
(...) Das Gewaltmonopol liegt beim Rechtsstaat. Ihre tendenziöse Fragestellung und den implizierten Vorwurf, wir wollten als Gesetzgeber Polizeigewalt decken, sind völlig abwegig und ich weise den Vorwurf in aller Deutlichkeit zurück. Die Strafrechtsreform hat die Möglichkeiten Polizeigewalt zu melden und sich mit rechtlichen Mitteln dagegen zu wehren, nicht ansatzweise beschnitten. (...)
(...) Das Bundesamt ist gesetzlich verpflichtet, die Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Das ist ausdrücklich in § 73 Asylgesetz geregelt. (...)
(...) Insgesamt werden nur rund 9 Prozent aller BAMF-Bescheide von Gerichten korrigiert. 91 Prozent aller Asylbescheide des BAMF sind rechtssicher. (...)
(...) einen Teil Ihrer Fragen habe ich bereits mit meiner ersten Antwort behandelt. Natürlich gehören Muslime, die in Deutschland leben und hier ihre Heimat haben zu Deutschland. Das hat auch Horst Seehofer ausdrücklich betont. (...)