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Andrea Lindholz
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Frage von Thomas M. •

Frage an Andrea Lindholz von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Lindholz,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die verzögerte Antwort bitte ich aufgrund der turbulenten vergangenen Wochen um Verständnis.

Die mit dem Thema Organspende verbundenen Fragen sind äußerst sensibel. Auf sie gibt es keine einfache Antwort. Richtig ist, dass die Zahl der Organspenden in Deutschland im Vergleich sehr niedrig ist und sich rückläufig entwickelt. Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) gab es 2017 bundesweit 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016: 857). Die Anzahl der gespendeten Organe ist um 9,5 Prozent gesunken.

CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag bereits konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Zahl der Organspenden vereinbart. Z.B. sollen für die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern verbindliche Regelungen zu deren Freistellung von Routinearbeiten geschaffen werden.

Wie bereits erwähnt gibt es zum Thema keine einfachen Antworten. Es ist wichtig, dass sich jeder Mensch mit der Frage nach der Bereitschaft zur Organspende auseinandersetzt und danach seine Entscheidung trifft. Diese Entscheidung betrifft die persönlichsten Bereiche eines jeden Menschen. Die Frage nach Leben und Sterben genauso wie das Selbstbestimmungsrecht über unseren Körper und die Gesundheit Dritter. Deshalb müssen und werden wir uns mit dieser heiklen Frage auch im Deutschen Bundestag intensiv auseinandersetzen. Ob Widerspruchs- oder (verbindliche) Entscheidungslösung werden wir im Deutschen Bundestag ausführlich diskutieren. Hierzu wird es verschiedene Anträge von überfraktionellen Gruppen geben. Meine persönliche Meinung zur Widerspruchslösung steht noch nicht fest. Ich werde mir die Vorschläge und Möglichkeiten genau ansehen und danach meine Entscheidung treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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