Portrait von Andrea Lindholz
Andrea Lindholz
CSU
96 %
52 / 54 Fragen beantwortet
Frage von Martin W. •

Frage an Andrea Lindholz von Martin W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lindholz,

am 11.7 wurde der jüdische Philosophieprofessor Yithzak Melamed (USA) von vier Bonner Polizisten schwer misshandelt, weil diese ihn für den antisemitischen Aggressor hielten der Prof. Melamed tätlich angegriffen hatten. Einer der beteiligten Polizisten soll ein Neonazi sein, gegen einen anderen laufen offenbar bereits Verfahren wegen Polizeigewalt. .

Die Polizei, der zuständige Innenminister Reul und der Deutsche Botschafter in den USA haben sich (daher) für den Fall glaubhaft entschuldigt. Kurze zeit später aber erhielt Prof. Melamed, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleitete, eine Gegenanzeige der Beamten wegen Tätlichkeit gegen Vollstreckungsbeamte, was nach dem 2017 beschlossenem Gesetz zum Schutz der Vollstreckungsbeamten (..) eine Straftat darstellt die mit mindestens drei Monaten Haft zu ahnden ist.

Meiner Ansicht nach wirft der Fall viele Fragen zu Polizeigewalt in Deutschland auf.
Auf Grund der Policy bei Abgeordnetenwatch will ich mich aber auf die drängendste beschränken. International (z.B. auch vom EU Menschengerischtshof) wurde Deutschland wegen dem Fehlen einer Möglichkeit zu einer unabhängigen Untersuchung von Polizeigewalt verurteilt.

Wie Kriminologe Tobias Singelnstein, Amnesty International und die Vertreter von Opfern von Polizeigewalt berichten, sind Gegenanzeigen gegen Ofer von Polizeigewalt, wie die die Prof Melamed erhielt, ein Automatismus, der der Einschüchterung der Opfer dienen soll. Staatsanwaltschaften glauben meist den Aussagen der Polizei und viele Beschuldigte werden verurteilt, während noch nie ein Polizist wegen einer falschen Beschuldigung verurteilt wurde.

Meine Frage: Hat die CSU/CDU Fraktion geprüft und kann mit Sicherheit behaupten, dass das Gesetz von 2017, dem Schutz der Polizei vor Gewalt dient, oder ob es nicht eher Straftaten von Polizisten deckt, da unsere Ermittlungsbehörden befangen sind und Opfer wie Prof. Melamed durch Gegenanzeigen eingeschüchtert werden können?.

Portrait von Andrea Lindholz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

besten Dank für Ihre Mail und Ihre Frage. Vorab möchte ich eines klarstellen: Die rund 250.000 Polizisten von Bund und Ländern leisten eine hervorragende Arbeit, sie gehen dahin wo es brenzlich wird und riskieren für unser aller Sicherheit ihre physische und psychische Gesundheit. Dafür gebührt ihnen allerhöchster Respekt und Anerkennung. Die allermeisten Menschen in Deutschland sehen das genauso. Laut Deutschlandtrend von 2017 haben 9 von 10 Bürgerinnen und Bürgern großes oder sehr großes Vertrauen in unsere Polizei. Dieses Vertrauen haben sich unsere Polizistinnen und Polizisten hart erarbeitet.

Nun zu ihrer Frage: Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf dient nicht nur dem Schutz von Polizeibeamten, sondern auch von Rettungskräften. Beide Gruppen von Einsatzkräften wurden in der Vergangenheit vermehrt Opfer von teilweise heftigen Angriffen. Dieser Trend zeigt sich schon seit Jahren:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/angriffe-auf-beamte-gewalt-gegen-polizisten-nimmt-zu-15754577.html

Die Strafrechtsreform von 2017 hatte das erklärte Ziel, die Einsatzkräfte vor dieser zunehmenden Gewalt besser zu schützen. Sicherlich reicht die Strafmaßerhöhung alleine nicht aus. Daher haben wir im Bund und auch in Bayern massiv das Personal und die Ausstattung der Polizei investiert. Das Gewaltmonopol liegt beim Rechtsstaat. Ihre tendenziöse Fragestellung und den implizierten Vorwurf, wir wollten als Gesetzgeber Polizeigewalt decken, sind völlig abwegig und ich weise den Vorwurf in aller Deutlichkeit zurück. Die Strafrechtsreform hat die Möglichkeiten Polizeigewalt zu melden und sich mit rechtlichen Mitteln dagegen zu wehren, nicht ansatzweise beschnitten. Jeder Einzelfall wird vor Gericht in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft.

Den von Ihnen geschilderten Einzelfall in Bonn kann ich nicht bewerten, da mir die näheren Umstände nicht vertraut sind. Im Übrigen betrifft der Fall die Landespolizei bzw. ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. Landesregierung zu verantworten. Natürlich darf auch überzogene Polizeigewalt nicht toleriert werden. Die Bundespolizei hat bereits 2015 eine eigene Sonderbeschwerdestelle geschaffen, bei der jeder aus der Organisation abseits des Dienstweges auf Missstände oder Beobachtungen hinweisen kann. Die Beschwerdestelle untersteht direkt dem Präsidenten. Daneben bleiben die Medien und natürlich die Staatsanwaltschaften als ständige Kontrollinstanzen erhalten. Im Übrigen setzt sich die Union z.B. auch für Body-Cams ein, die als ein wichtiges Hilfsmittel im Einsatz eine schnellere und zuverlässige Aufklärung bei etwaigen Fällen von Polizeigewalt ermöglichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Andrea Lindholz
Andrea Lindholz
CSU