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Frage von Thomas B. •

Frage an Andrea Lindholz von Thomas B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lindholz,
in den meisten Gebieten Syriens herrscht wieder Frieden. Es werden viele Hände gebraucht um das Land wieder aufzubauen.
Wann fängt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge damit an, die Asylanträge von Syriern zu überprüfen ob der ursprüngliche Asylgrund überhaupt noch vorliegt?

Mit freundlichen Grüßen
T. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

besten Dank für Ihre Mail und Ihre Frage.

Das Bundesamt ist gesetzlich verpflichtet, die Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Das ist ausdrücklich in § 73 Asylgesetz geregelt. Ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme gegeben sind, muss im Rahmen der sogenannten Regelüberprüfung nach spätestens drei Jahren vom Bundesamt beurteilt werden. Diese Prüfungen laufen und wurden teilweise infolge des Falls "Franco A." vorgezogen. Linke, Grüne und auch Teile der SPD wollten das Widerrufsverfahren abschaffen. Dies hat die Union in der vergangenen Legislaturperiode erfolgreich verhindert.

Zudem verweise ich auf den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 07./08. Dezember 2017 in dem die Innenminister den Abschiebestopp nach Syrien gemeinsam verlängert und gleichzeitig die Bundesregierung zu einer Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien aufgefordert haben. Diese Neubewertung steht noch aus und obliegt in erster Linie dem Auswärtigen Amt bzw. dem zuständigen Minister. Dort liegt die federführende Verantwortung für eine fundierte Beurteilung der Sicherheitslage in Syrien.

Im Rahmen der Aufarbeitung der fatalen Folgen der strukturellen Überforderung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden auch eklatante Schwächen des Widerrufsverfahrens deutlich. Eine zentrale Schwachstelle ist die fehlende Mitwirkungspflicht der Betroffenen. Die Union setzt sich deshalb dafür ein, dass bei den Widerrufsverfahren die gleichen Mitwirkungspflichten gelten, wie bei der ursprünglichen Prüfung des Asylantrages. Dazu haben wir inzwischen auch Zustimmung von der SPD signalisiert bekommen und werden das jetzt hoffentlich zügig regeln können. Zudem muss das BAMF auch personell entsprechend ertüchtigt werden. Auch dazu haben wir mit 1.300 neuen Stellen im Haushalt 2018 bereits wichtige Grundlagen geschaffen.

Sie sehen also, dass Sie mit Ihrem Anliegen bei der Union nicht nur auf offene Ohren stoßen, sondern dass wir auch konkrete rechtssichere Lösungsvorschläge und handfeste Ergebnisse vorzeigen können.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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