Die deutsche Staatsanwaltschaft darf keinen internationalen Haftbefehl ausstellen, weil sie laut EuGH-Urteil nicht unabhängig ist. Wie könnte hier die Gewaltenteilung in Deutschland umgesetzt werden?
Sehr geehrte Frau Mohamed Ali,
am 07.05.2019 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Weisungen durch ein Justizministerium in Deutschland „nicht gesetzlich ausgeschlossen“ sind. Folglich sei die Staatsanwaltschaft keine unabhängige Justizbehörde.
https://www.strafakte.de/rechtsprechung/europaeischer-haftbefehl/
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr. G.,
vielen Dank für Ihre Frage. DIE LINKE spricht sich schon seit vielen Jahren dafür aus, dass die Selbstverwaltung der Staatsanwaltschaften gestärkt wird und dass insbesondere die ministerielle Weisungsbefugnis dahingehend eingeschränkt wird, dass die jeweiligen Justizministerinnen und Justizminister nicht auf das Agieren der Staatsanwaltschaft in laufenden Strafverfahren Einfluss nehmen können. Das von uns mitregierte Land Thüringen hat hierzu 2020 eine entsprechende Initiative im Bundesrat eingebracht. Konkret geht es um die derzeitige Regelung in § 146 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Gleichwohl können europäische Haftbefehle in Deutschland erlassen werden. Um sicher zu stellen, dass die entsprechende Unabhängigkeit gewahrt ist, müssen sie derzeit von einem Richter unterzeichnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amira Mohamed Ali