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Amira Mohamed Ali
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Frage von Marco H. •

Frage an Amira Mohamed Ali von Marco H. bezüglich Recht

Hallo Frau Ali,

mich interessiert ein Rechtsstreit aus RLP. Es geht um ein Urteil, gesprochen vom OLG Koblenz 1. Senat Familie (Az: 13 UF 32/17) vom 14.02.17.

Einen Link übersende ich Ihnen hiermit:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

Nun zu meinem Anliegen:

Ich möchte keine Bewertung des Urteils vornehmen, sondern lediglich auf die Rn58 verweisen und von Ihnen eine Erklärung erbitten, wie denn diese Aussage zu interpretieren ist und was Ihnen selbst davon -tatsächlich- bekannt ist? Des Weiteren interessiert mich, ob Sie auf bundespolitischer Ebene diesen Sachverhalt intensivst zur Debatte stellen und wann Sie ggf. einen Untersuchungsausschuss einleiten werden? Die Voraussetzungen dafür sind nach Ansicht vieler Experten gegeben. Wie sehen Sie das?
Wie konnte es eigentlich zu diesem Rechtsbruch kommen und wann wird die rechtsstaatliche Ordnung wieder hergestellt sein?

Vielen Dank.

Hier noch die von mir avisierte Aussage:

"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr H.,

Vielen Dank für Ihre Frage.
In Rn. 58 des von Ihnen zitierten Urteils wird zwar erwähnt, dass es zu dem Zeitpunkt noch keine strafrechtliche Verfolgung des Einreisenden gab. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Betroffene später strafrechtlich verfolgt wurde. Mir ist aber der konkrete Sachverhalt unbekannt.
Des Weiteren ist es Aufgabe der Gerichte, also der Judikative Gerichtsurteile auszulegen, nicht der Legislative, also des Bundestags.
Zu Ihrer Frage nach einem Untersuchungsausschuss: Die Fraktionen der FDP und der AfD im Bundestag beschäftigen sich mit der Beantragung eines Untersuchungsausschusses zu diesem Thema. Meine Fraktion unterstützt dieses Vorhaben nicht.

Freundliche Grüße
Amira Mohamed Ali

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