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Alfred Sauter
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Frage von Hanne M. •

Frage an Alfred Sauter von Hanne M. bezüglich Soziale Sicherung

wie stehen sie zum Mindestlohn und Pendlerpauschale

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Meissner,

anbei meine Stellungnahme zu den Themenbereichen Pendlerpauschale und Mindestlohn.

1.)

Nach dem Steuerentlastungskonzept der CSU "Mehr Netto für alle" soll der pauschale Ersatz der Kosten für die Fahrt von und zur Arbeit ab dem ersten Kilometer wieder eingeführt werden. Durch die gestiegenen Benzinpreise werden die Pendler immer mehr belastet werden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Möglichkeit geschaffen wird, die Kostenpauschale ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend zu machen und nicht erst wie bisher ab dem 21. Kilometer. So kann zumindest ein teilweiser Ausgleich für die gestiegenen Fahrtkosten von und zur Arbeit erlangt werden.

Die von der CSU konzipierte Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale wird zu Steuermindereinnahmen von rund 2 Mrd. Euro führen, wovon rund die Hälfte auf den Bundeshaushalt entfällt. Aufgrund der Steuermehreinnahmen von rund 6 % im Vergleich zum Vorjahr kann diese Ausgabe von Bund und Ländern getragen werden, ohne dass die dringend erforderliche Konsolidierung des Bundeshaushalts gefährdet ist.

Die CSU setzt sich nachhaltig dafür ein, dass der Aufschwung an den Leistungsträgern, die mit ihrer täglichen Arbeit maßgeblich zum Erfolg unserer Wirtschaft beitragen, nicht vorbeigeht. Mit der Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten gefahrenen Kilometer werden Arbeitnehmer gerade in Zeiten steigender Benzinkosten spürbar entlastet.

2.)

Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Bayern gefährdet Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Dafür sprechen die nachfolgenden Argumente:

a.) Die Forderung nach der Einführung eines Mindestlohns ist kontraproduktiv, da Arbeitsplätze vernichtet werden. Ein Mindestlohn garantiert allein die Höhe des Lohnes, nicht jedoch den Arbeitsplatz. Einzelne Arbeitnehmer würden möglicherweise mehr verdienen, viele jedoch würden ihren Arbeitsplatz verlieren und stünden am Ende mit leeren Händen da.

Wesentliche Ursache der Arbeitslosigkeit sind die hohen Arbeitskosten in Deutschland. Ein zu hoher gesetzlicher Mindestlohn würde in vielen Branchen die Arbeitskosten so stark steigen lassen mit der Folge, dass einfachere und weniger produktive Arbeitsplätze für Geringqualifizierte wegfallen. Deutschlandweit stünden mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes über zwei Millionen Arbeitsplätze auf der Kippe.

Ein niedriger Mindestlohn hilft niemandem. Ob jemand von seiner Hände Arbeit seine Familie ernähren kann lässt sich nicht per Gesetz festlegen.

b.) Die Lohnfindung ist vorrangig Aufgabe der Tarifvertragsparteien - ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn untergräbt unser gewachsenes Tarifsystem. Die Höhe der Löhne in Deutschland wird vielfach in Tarifverträgen geregelt - für rund 70 Prozent aller Beschäftigten gelten Tarifverträge, die auch eine Mindesthöhe der Löhne beinhalten. Mit anderen Worten: Die bestehenden Regelungen lassen passgenaue Lösungen in den jeweiligen Branchen zu.

Auch das VG Berlin hat erst kürzlich mit Blick auf den Post-Mindestlohn entschieden, dass ein durch Rechtsverordnung festgesetzter Mindestlohn bestehende Tarifverträge nicht aushebeln darf.

c.) Das Recht lässt bereits heute die Vereinbarung von Mindestlöhnen zu. Vorgaben für Arbeitslöhne ergeben sich aus einer Reihe von bundesgesetzlichen Normen wie beispielsweise dem Tarifvertragsgesetz, dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) oder dem Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in tariffreien Bereichen.

Teilweise kann danach die Lohnhöhe auf der Grundlage eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags festgesetzt werden, wobei solche Mindestlöhne - über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz - in einigen Branchen wie dem Bau, bei den Gebäudereinigern oder den Briefdienstleistern auch auf nicht tarifgebundene Unternehmen Anwendung finden.

Teilweise erlauben diese Gesetze für Bereiche, in denen Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern nicht bestehen, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Festsetzung von Mindestlöhnen.

d.) Statt der Einführung eines Mindestlohns muss die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen. Anstatt eines starren Mindestlohns benötigt Deutschland vielmehr passgenaue Regelungen, die einen fairen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglichen und den Arbeitslosen neue Beschäftigungschancen bieten.

e.) Wenn der Arbeitslohn zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, ist es Aufgabe des Staates, das Einkommen auf das zum Leben Notwendige aufzustocken. Diesem Zweck dienen auch die Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Sauter, MdL