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Frage von Thomas W. •

Frage an Alfred Sauter von Thomas W. bezüglich Gesundheit

Die „Digitalisierung“ macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht Halt. Bis zum Ende 2018 sollen alle Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Psychotherapeuten und Apotheken zwangsweise an die sogenannte „Telematikinfrastruktur“ angeschlossen werden. Dagegen bestehen bei den Heilberufen große Widerstände: Im Hinblick auf den Datenschutz wird die Speicherung sensibler Gesundheitsdaten auf zentralen Servern kritisiert. Zudem würden die Kosten für den Anschluss trotz gesetzlicher Vorschrift nicht zu 100% von den Krankenkassen getragen, die Verbindungsstellen zur Telematikinfrastruktur, die „Konnektoren“ seien überteuert, liefen nicht stabil und würden zu Teil eine ganz neue Praxis-EDV für viele Praxen erfordern. Gerade im ländlichen Raum, werden sich daher viele Kollegen dem Anschluss verweigern. Ältere Kollegen werden die Möglichkeit – wie bereits in Brandenburg aktenkundig ( https://www.kzvlb.de/fileadmin/user_upload/Seiteninhalte/Publikationen/RS_Archiv/2018/RS8/rs18_08_2018_Offener_Brief_KZVLB.pdf ) - nutzen, ihre Praxis zu schließen und frühestmöglich in den Ruhestand zu gehen. Was plant die CSU, um das in Bayern zu verhindern?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

die Verantwortung für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) liegt grundsätzlich auf Bundesebene und dort bei der Selbstverwaltung. Folgendes kann ich Ihnen dennoch mitteilen:

Im Mai 2018 hat die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte das für die „Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern“ (KOM-LE) erforderliche Dokumentenpaket, die Zulassungsunterlagen und das dazugehörige Feldtestkonzept veröffentlicht. Damit wurden alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Industrie ihre Produkte entwickeln kann.

Bezüglich der Frage der finanziellen Belastung bzw. der Kosten für Konnektoren darf auf die Grundsatzfinanzierungsvereinbarung (GfinV) zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband verwiesen werden. Demnach sind die Pauschalen, die die Kassen den Zahnärzten für den Online-Roll-Out erstatten, so zu kalkulieren, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig decken.

Die Nachverhandlungen zu den Erstattungspauschalen im Frühsommer dieses Jahres haben gezeigt, dass Zahnärzte und Vertragsärzte mit den finanziellen Folgen der Verzögerungen, die bei der Einführung der TI auftreten, nicht alleine gelassen werden. KBV und KZVB konnten sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine merkliche Anhebung der Erstattungspauschalen für die TI einigen.

In Bezug auf die erwähnten datenschutzrechtlichen Bedenken ist auf Folgendes hinzuweisen: Die datenschutzrechtlichen Grundlagen (insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung) gelten selbstverständlich auch im Bereich der Telematikinfrastruktur. Mit Blick auf die Datensicherheit (z.B. die zukünftig vorgesehene Speicherung von Gesundheitsdaten auf einer zentralen Speichereinheit im Rahmen der elektronischen Patientenakte nach SGB V) wird seitens des Bundesgesundheitsministeriums die Umsetzung höchstmöglicher technischer Standards zugesichert. Die konkreten technischen Vorgaben dazu werden von der gematik erarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Sauter, MdL