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Alexander Throm
CDU
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Frage von Claudia M. •

Sind wiederholte Asylanträge innerhalb Deutschland oder der EU Rechtsbrüche, da der Gedanke der Rechtssicherheit gilt und keine Rechtsgrundlage besteht, z.B. BVerfG vom 31.10.2023 2 BvR 900/22?

Lt. Bild vom 01.11.2023:
Gesetzeslücke - Tausende beantragen immer wieder aufs neue Asyl
Das Problem: Deutschlands Ayslrecht erlaubt es Flüchtlingen allen Ernstes, unbegrenzt oft Asylanträge stellen .....
Der einzige Weg, um den Missbrauch zu ändern, wäre eine Änderung des Asylrechts, dass Anträge nicht ständig aufs Neue gestellt werden dürfen.
Sondern: dass irgendwann einfach mal Schluss ist.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,
          
vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich handelt es sich bei den wiederholten Anträgen, die offensichtlich nicht wegen einer veränderten Sachlage, sondern nur zur Verlängerung oder Erneuerung des Verbleibs und der Versorgung in Deutschland gestellt werden, um einen unhaltbaren Zustand. Hierauf haben die CDU/CSU-Fraktion und einige Bundesländer in der aktuellen Diskussion um Migrationsprobleme verstärkt hingewiesen. Es kann nicht sein, dass Menschen ohne Begrenzung immer wieder Anträge stellen. Und es darf erst recht keine Selbstverständlichkeit sein, dass Menschen aus bekanntermaßen sicheren Ländern während erneuter Asylverfahren in Deutschland verbleiben können und (zu Lasten unserer knappen Kapazitäten) versorgt werden müssen. Schnellverfahren, strenge Wiedereinreiseverbote und daraus folgende Zurückweisungen genau dieser Personen an den Grenzen sowie Einschränkungen des Verbleibs während der Verfahren könnten hier Abhilfe schaffen. Hier ist die Regierung gefordert, ihren großen Ankündigungen der letzten Monate endlich Taten folgen zu lassen.
          
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Throm 

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