mit der Bekämpfung der Finanzkriminalität sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Deutschland gilt als Geldwäscheparadies.
Grenzkontrollen finden bereits seit geraumer Zeit wieder statt. So hat das Bundesinnenministerium über die bereits existierenden Kontrollen an der österreichischen Grenze vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark ab dem 16. September 2024 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Dies mit dem Ziel, Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Der freie Warenfluss ist trotzdem gewährleistet.
als Oppositionspolitiker habe ich keinen Einblick in Disziplinarverfahren der Bundesregierung. Auch handelt es sich bei der Thematik, die Sie ansprechen, nicht um eine Angelegenheit des Innenausschusses, sondern eine des Finanzausschusses.
das im Grundgesetz genannte Grundrecht auf Asyl als Schutz vor politischer Verfolgung findet auf Menschen, die über den Landweg aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder sicheren Drittstaaten – und dazu zählen Deutschlands Nachbarländer definitiv – einreisen, keine Anwendung.