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CDU
• 09.01.2025

Grenzkontrollen finden bereits seit geraumer Zeit wieder statt. So hat das Bundesinnenministerium über die bereits existierenden Kontrollen an der österreichischen Grenze vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark ab dem 16. September 2024 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Dies mit dem Ziel, Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Der freie Warenfluss ist trotzdem gewährleistet.

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CDU
• 09.01.2025

das im Grundgesetz genannte Grundrecht auf Asyl als Schutz vor politischer Verfolgung findet auf Menschen, die über den Landweg aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder sicheren Drittstaaten – und dazu zählen Deutschlands Nachbarländer definitiv – einreisen, keine Anwendung.

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