
(...) Bei der Umgestaltung der von Ihnen angesprochenen Autobahnverwaltung - die die Änderung des Grundgesetzes an dieser Stelle (unabhängig von Privatisierungsabsichten) auslöst - ist für mich folgendes grundlegend: Die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft, die sich um Bau, Planung und Betrieb der deutschen Autobahnen kümmert, ist ein Schritt, um Infrastruktur schneller und letztlich auch effizienter zu realisieren, da die jeweiligen Bundesländer die Auftragsverwaltung dauerhaft nicht mehr stemmen können bzw. schon heute überfordert sind. (...)