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Alexander Radwan
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Frage von Stephan S. •

Frage an Alexander Radwan von Stephan S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Radwan,

ich habe 2 Fragen bzgl. der Entnahme von 1,5 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Finanzierung von Mehrbelastungen im kommenden Jahr im Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen".
Dort heißt es: "Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert."

Mein Fragen hierzu lauten wie folgt:
Warum wird eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe" wie die Bewältigung der Gesundheitskosten für Asylberechtigte nicht gleichmäßig von der gesamten Gesellschaft getragen (= aus Steuermitteln), sondern einseitig aus Beitragsgeldern von Angestellten und freiwillig Versicherten?
Warum werden die Kosten einer solchen "gesamtgesellschaftliche Aufgabe" nicht in Gesetzen geregelt, die auch entsprechend benannt sind, sondern in Gesetzentwürfen zu "völlig anderen" Themen?

Vielen Dank.
mfg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schleitzer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.12.2016.

Gesundheitsleistungen für Asylbewerber werden bis zur Entscheidung über den Asylantrag durch den Bund und die Länder über das Asylbewerberleistungsgesetz finanziert. Sofern nicht unmittelbar nach Bescheidung eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, werden erwerbsfähige Asyl- bzw. Schutzberechtigte in der Gesundheitsversorgung anschließend wie Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) behandelt.

Aus Steuergeldern werden den Krankenkassen in diesem Fall monatlich 90 Euro als Beitrag gezahlt. Da die tatsächlichen Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge voraussichtlich höher liegen, hat das Bundeskabinett am 3. August entschieden, zur Deckung dieser Finanzierungslücke einmalig eine Milliarde Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen zu verteilen (die weiteren von Ihnen angesprochenen 500 Millionen Euro aus der Entnahme werden zum Aufbau der Telematikinfrastruktur der Kassen bereitgestellt).

Der Gesundheitsfonds hatte 2015 ein Volumen von 208 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss aus Steuergeldern betrug 11,5 Milliarden Euro (rund 5 Prozent). Er stieg in diesem Jahr auf 14 Milliarden Euro und wird 2017 auf 14,5 Milliarden Euro angehoben. Der Zuschuss aus Steuergeldern dient dazu, wie von Ihnen gefordert, den sozialen Ausgleich gesamtgesellschaftlich zu tragen.

Ziel muss es sein, möglichst viele anerkannte Asylberechtigte in versicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, damit sie perspektivisch ihren finanziellen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.

Die Entscheidung, in welchem gesetzlichen Rahmen eine Anpassung vorgenommen wird, obliegt dem federführenden Bundesministerium.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Radwan, MdB

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