Das BVG hat die Covid-Duldungspflicht unter der damaligen Annahme eines Fremdschutzes bestätigt. Dieser Fremdschutz ist laut Stiko langfristig nun doch nicht gegeben. Wann erfolgt die Aufhebung?
Das BVG hat die Covid-Duldungspflicht bei der Bundeswehr unter der damaligen Annahme eines Fremdschutzes in einem Verfahren unter Vorgabe der verpflichtenden Evaluation durch die Bw bestätigt. Dieser Fremdschutz ist laut Stiko mittlerweile wissenschaftlich mehrfach bestätigt, langfristig nun doch nicht gegeben. Lediglich für ein paar Wochen gibt es möglicherweise einen geringen Schutz. Wann erfolgt nun die Herausnahme der COVID-19-Impfung aus der Duldungspflicht der Soldaten? Insbesondere im Hinblick darauf, dass diese Pflicht fast ausnahmslos junge Menschen im Alter von 17 bis 25 betrifft, da das Bestandspersonal zu über 99% bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat.
Sehr geehrter Herr E.,
falls Sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juli 2022 meinen, so hat sich die allgemeine Regelung zur Covid-19-Impfpflicht in der Bundeswehr in der Verhandlung aus Sicht des Gerichtes als formell und materiell rechtmäßig erwiesen. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Begründung in erster Linie auf die persönliche Einsatzfähigkeit abgehoben, von der die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr insgesamt abhängt. Das Gericht sah es auf Basis der Anhörung von Experten des Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Instituts als erwiesen an, dass die zugelassenen Impfstoffe die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren können. Dies gilt auch für Personen der von Ihnen genannten Altersgruppe.