Frage an Alexander Mohrenberg von Vanessa S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
1. Auf Basis welcher Rechtsverordnung, Dienstanweisung oder Gesetzes (bitte jeweils mit Datum) wird das Vorkaufsrecht zur Anwendung gebracht?
2. Wie kann es sein, dass aktuell am Ochsenwerder Norderdeich Häuser im Deichgrund in Bau befindlich sind, vor 3 Jahren Allermöher Deich 94 verkauft wurde und Allermöher Deich 88 im Deichgrund errichtet werden durfte?
3. BGB und HWaG verlangen rechtlich haltbare Begründungen für die Anwendung des Vorkaufsrechts. Wie lautet diese?
4. Die BUE bezieht sich für den aktuellen Bedarf auf die Studie: BINNENHOCHWASSERSCHUTZ UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON ÖKOLOGIE UND ÖKONOMIE, sie ist von einer Mitarbeiterin der LSBG erstellt und sich auf Oberflächenwasserableitung, modellhaft für die Kolau und Dove Elbe bezieht. Neben dem fehlenden Bezug zum Deichschutz wird lediglich die Schaffung von Stauräumen im Vorland empfohlen. Das Haus Allermöher Deich 95, welches betroffen ist, steht im Hinterland, also der wasser- abgewandten Seite. Wie ist das mit dem Bezug auf diese Studie und der Anwendung des Vorkaufsrechts zu vereinbaren?
5. Die RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken fordert in Artikel 1
„Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.”
Wie wurde die Bewertung für das Kulturerbe vorgenommen und mit welchem Ergebnis?
6. Die interaktive Flutrisikokarte zeigt ein Flutrisiko an der Dove Elbe erst bei einem extremen Flutereignis und der Annahme, dass der Deichschutz versagt hat.
Wie lässt sich daraus ein Risiko für die Binnendeiche und damit der Bedarf ableiten?
7. Das BUE sagt, dass man in den nächsten 100 Jahren vom gesetzlichen Vorkaufsrecht konsequent Gebrauch machen wird und dass es zu keinen Enteignungen kommen wird. Von gleicher Stelle heißt es, dass die Öffnung der Dove Elbe zu Tide Elbe eine Erhöhung der Deiche fordern wird.
Abgesehen davon, dass es nicht einmal eine abschließende Studie zu diesem Thema gibt und eine vollständige Öffnung vom Forum Tide-Elbe gar nicht in Erwägung gezogen wird, heißt dies verbindlich, dass es erst zu Maßnahmen kommt wenn der Letzte freiwillig verkauft hat?
Welche Garantien erhalten aktuelle Eigentümer?
8. Die LIG teilte in Abstimmung mit der LSBG mit, dass Häuser im Deichgrund lediglich geduldet sein.
Wann und in welcher Form hat man dies den Eigentümern mitgeteilt?
9. Was bietet man den betroffenen Eigentümern jetzt an, die ab sofort ihren Grund und Boden nicht mehr verkaufen können und daher im besten Fall einen Verkehrswert erhalten, der sich an Bodenrichtwerten orientiert, die ins Bodenlose fallen werden?
10. Wie ist der genaue zeitliche Ablauf der Maßnahme?
11. Welche Häuser sind betroffen
12. Was im einzelnen genau geplant?
13. Wann wird mit uns endlich gesprochen?
14. Was ist im Oktober oder November in der Hamburger-Bürgerschaft genau geplant. Worüber soll da entschieden werden?
15. Warum ist in den letzten Jahren die Deichpflege so extrem vernachlässigt worden?
16. Aus FORUM TIDEELBE, Titelthema DOVE-ELBE, Durch Wiederanbindung könnte zusätzliches Tidevolumen in relevantem Umfang geschaffen werden. Dazu aus DHI 7.1.1 Wirkung der Dove Elbe Anbindung in Höhe Brunsbüttel bis zu 3 cm. Frage: Wird die Zerstörung dieses einmaligen Ökoparadieses ca. 10 Minuten von der Stadtmitte entfernt für 1-2 fingerbreite Wasserhöhe in kauf genommen?
17. Aus FORUM TIDEELBE, Titelthema DOVE-ELBE, Aus ökologischer Sicht wurde das Aufwertungspotiental der Fläche gegenüber wertvollem Bestand als gering eingeschätzt.
Frage: Die Tide wurde 1952 sinnvollerweise von der Dove Elbe abgesperrt. Sind die Baumaßnahmen es wert, dass in 70 Jahren gewachsene Ökosystem, das größte Wassersportfreizeitgebiet, das Olympia-Trainingsgebiet schwer zu beschädigen.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Erste grundsätzliche Antworten haben Sie schon von meinen SPD-Bürgerschaftsfraktionskollegen erhalten. Auch auf der Basis der Auskunft aus der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft möchte ich Ihnen nun – soweit möglich – auf jede einzelne Frage eine Antwort geben.
1. Auf Basis welcher Rechtsverordnung, Dienstanweisung oder Gesetzes (bitte jeweils mit Datum) wird das Vorkaufsrecht zur Anwendung gebracht?
* Gemäß § 55b des Hamburgischen Wassergesetzes steht der Freien und Hansestadt Hamburg beim Verkauf von Grundstücken ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Flächen zu, die an eine öffentliche Hochwasserschutzanlage angrenzen und für Zwecke des Hochwasserschutzes gegenwärtig oder zukünftig benötigt werden. Die zuständige Behörde prüft immer im Einzelfall, ob bei einem Verkauf von Immobilien das Vorkaufsrecht der Stadt aus Hochwasserschutzgründen ausgeübt werden sollte.
1. Wie kann es sein, dass aktuell am Ochsenwerder Norderdeich Häuser im Deichgrund in Bau befindlich sind, vor 3 Jahren Allermöher Deich 94 verkauft wurde und Allermöher Deich 88 im Deichgrund errichtet werden durfte?
* Um vor dem Hintergrund dieses Befundes die Funktionsfähigkeit der zweiten Deichlinie sicherzustellen, übt die Stadt das ihr aufgrund von Wassergesetz und Deichordnung zustehende Vorkaufsrecht aus; an der Dove Elbe bisher (2020) in fünf Fällen.
* Im Gegensatz zu den betroffenen Grundstücken liegen die Grundstücke am Ochsenwerder Norddeich nicht auf einer Hochwasserschutzanlage gemäß Deichordnung. Auch am Allermöher Deich können weiterhin Häuser privat verkauft oder gebaut werden, sofern sie außerhalb des Deichrundes oder des Schutzstreifens gemäß der Deichordnung liegen. Es wird immer im Einzelfall geprüft, ob bei einem Verkauf von Immobilien das Vorkaufsrecht der Stadt aus Hochwasserschutzgründen ausgeübt werden sollte.
1. BGB und HWaG verlangen rechtlich haltbare Begründungen für die Anwendung des Vorkaufsrechts. Wie lautet diese?
* In Hamburg besteht in drei Bereichen eine zweite Deichlinie: an der Dove Elbe, an der Billwerder Bucht und an der Este. Zur zweiten Deichlinie gehören alle Deiche hinter Sperrwerken oder an tidefreien Gewässern. Deren Gesamtlänge beträgt 38 km.
* Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Funktion dieser zweiten Deichlinie für den Hochwasserschutz zunächst an der Dove Elbe und der Billwerder Bucht betrachtet, u.a. mit Hilfe der computergestützten Simulation von Hochwasserereignissen. In Folge dieser Untersuchungen ist die zuständige Behörde zu einer Neubewertung der Bedeutung der zweiten Linie gekommen. Die wesentlichen Gründe dafür sind laut Behörde:
- Die erste Deichlinie ist nach 1962 mit hoher Priorität kontinuierlich ausgebaut und instandgehalten worden und galt als nach menschlichem Ermessen vollständig sicher. Am Fall des Este-Sperrwerks ist jedoch in jüngster Zeit deutlich geworden, dass eine solche vollständige Sicherheit nicht unterstellt werden sollte.
- In den letzten Jahren haben Extremwetterereignisse zugenommen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend klimawandelbedingt fortsetzen wird. Mit den extremen Niederschlägen steigt auch die Gefahr von Binnenhochwassern.
- Mit dem Meeresspiegelanstieg und erhöhter Sturmflutgefahr wächst das Risiko von Sperrtiden, d.h. solcher Tidezyklen, während derer aufgrund extrem hoher Elbe-Wasserstände auch bei Ebbe keine Entwässerung über die Sperrwerke möglich ist.
* Die Untersuchung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat gezeigt, dass die zweite Deichlinie in diesen genannten Fällen für die binnendeichs gelegenen Gebiete den Hochwasserschutz gewährleisten können, sowohl bei einem Versagen der Sperrwerke als auch bei extremen Wasserständen infolge von Sperrtiden oder Binnenhochwasser. Da die Deiche nach wie vor eine Funktion für den Hochwasserschutz haben, sind sie zu erhalten und – wo nötig – zu ertüchtigen. Das gilt umso mehr, wenn in Zukunft die Siedlungsdichte in den betroffenen Gebieten weiter zunehmen wird.
1. Die BUE bezieht sich für den aktuellen Bedarf auf die Studie: BINNENHOCHWASSERSCHUTZ UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON ÖKOLOGIE UND ÖKONOMIE, sie ist von einer Mitarbeiterin der LSBG erstellt und sich auf Oberflächenwasserableitung, modellhaft für die Kolau und Dove Elbe bezieht. Neben dem fehlenden Bezug zum Deichschutz wird lediglich die Schaffung von Stauräumen im Vorland empfohlen. Das Haus Allermöher Deich 95, welches betroffen ist, steht im Hinterland, also der wasser- abgewandten Seite. Wie ist das mit dem Bezug auf diese Studie und der Anwendung des Vorkaufsrechts zu vereinbaren?
* Nach Aussage der Behörde für Klima, Umwelt, Energie und Agrarwirtschaft ist die von Ihnen angesprochene Studie hier nicht relevant. Gleichwohl gibt es seit 2019 einen Projektbericht mit dem Titel „Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchungen der Deiche an der Dove-Elbe und Billwerder Bucht“. Die zuständige Behörde sieht auf diesem Bericht keine Grundlage, die Widmung der Deiche in Frage zu stellen. Sie seien weiterhin gemäß Deichordnung zu unterhalten und zu entwickeln.
1. Die RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken fordert in Artikel 1
„Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.”
Wie wurde die Bewertung für das Kulturerbe vorgenommen und mit welchem Ergebnis?
* Nach Aussage der Behörde für Klima, Umwelt, Energie und Agrarwirtschaft handelt es sich bei dem betroffenen Haus nicht um ein Kulturerbe im Sinne der EU-Richtlinie.
1. Die interaktive Flutrisikokarte zeigt ein Flutrisiko an der Dove Elbe erst bei einem extremen Flutereignis und der Annahme, dass der Deichschutz versagt hat.
Wie lässt sich daraus ein Risiko für die Binnendeiche und damit der Bedarf ableiten?
* Wie bei Frage 3 beschrieben, sind die Binnendeiche zu erhalten und – wo nötig – zu ertüchtigen.
1. Die BUE sagt, dass man in den nächsten 100 Jahren vom gesetzlichen Vorkaufsrecht konsequent Gebrauch machen wird und dass es zu keinen Enteignungen kommen wird. Von gleicher Stelle heißt es, dass die Öffnung der Dove Elbe zu Tide Elbe eine Erhöhung der Deiche fordern wird.
Abgesehen davon, dass es nicht einmal eine abschließende Studie zu diesem Thema gibt und eine vollständige Öffnung vom Forum Tide-Elbe gar nicht in Erwägung gezogen wird, heißt dies verbindlich, dass es erst zu Maßnahmen kommt wenn der Letzte freiwillig verkauft hat? Welche Garantien erhalten aktuelle Eigentümer?
* Der Plan der zuständigen Behörde ist es, in den kommenden 100 Jahren das ihr gesetzlich zustehende Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen. So können Enteignungen laut zuständiger Behörde ausgeschlossen werden.
1. Die LIG teilte in Abstimmung mit der LSBG mit, dass Häuser im Deichgrund lediglich geduldet sein. Wann und in welcher Form hat man dies den Eigentümern mitgeteilt?
* Die Behörde verweist darauf, dass die Anlieger durch die Veröffentlichung der Deichordnung in der jeweils geltenden Form rechtlich ausreichend informiert sind. Auch in meinen Augen ist die Kommunikation insgesamt nicht optimal, ich werde mich hier weiter informieren und stehe für Fragen und Gespräche mit den Anliegern gerne zur Verfügung.
1. Was bietet man den betroffenen Eigentümern jetzt an, die ab sofort ihren Grund und Boden nicht mehr verkaufen können und daher im besten Fall einen Verkehrswert erhalten, der sich an Bodenrichtwerten orientiert, die ins Bodenlose fallen werden?
* Die Freie und Hansestadt Hamburg wird Grundstücke, die für den Hochwasserschutz benötigt werden, von den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern zum Verkehrswert erwerben. Gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Verkehrswert der Marktwert eines Grundstücks. Außerhalb von Deichgrund und Schutzstreifen können auch zukünftig Grundstücke gehandelt und genutzt und Gebäude errichtet werden.
1. Wie ist der genaue zeitliche Ablauf der Maßnahme?
* Im konkreten Fall des Allermöher Deichs wird sich die Umsetzungsphase der zweiten Deichlinie laut Behördenangabe über viele Jahrzehnte hinziehen. Der Plan der zuständigen Behörde ist es, in den kommenden 100 Jahren das ihr gesetzlich zustehende Instrument des Vorkaufsrechts zu nutzen, um die erforderlichen Flächen zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes nach Deichordnung auch an der zweiten Deichlinie gewährleisten zu können.
1. Welche Häuser sind betroffen?
* Eine entsprechende Statistik existiert nach Aussage der Behörde nicht. Die Anwendung des Vorkaufsrechtes wird im Einzelfall geprüft.
1. Was im einzelnen genau geplant?
* Neben der Anwendung des Vorkaufrechtes bestehen aktuell keine weiteren Planungen.
1. Wann wird mit uns endlich gesprochen?
* Bei weiterem Gesprächsbedarf bin ich für einen weiteren Austausch jederzeit erreichbar. Schreiben Sie mir einfach direkt: info@alexandermohrenberg.de
1. Was ist im Oktober oder November in der Hamburger-Bürgerschaft genau geplant. Worüber soll da entschieden werden?
* Wenn Sie sich auf das Forum Tideelbe beziehen, siehe Frage 16: Nach Vorstellung der Ergebnisse werden wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion die Ergebnisse beraten.
1. Warum ist in den letzten Jahren die Deichpflege so extrem vernachlässigt worden?
· Diese Behauptung trifft nicht zu. Neben der ausgeführten Untersuchung zur zweiten Deichlinie werden die Deiche regelmäßig überprüft und an veränderte Anforderungen angepasst.
1. Aus FORUM TIDEELBE, Titelthema DOVE-ELBE, Durch Wiederanbindung könnte zusätzliches Tidevolumen in relevantem Umfang geschaffen werden. Dazu aus DHI 7.1.1 Wirkung der Dove Elbe Anbindung in Höhe Brunsbüttel bis zu 3 cm. Frage: Wird die Zerstörung dieses einmaligen Ökoparadieses ca. 10 Minuten von der Stadtmitte entfernt für 1-2 fingerbreite Wasserhöhe in Kauf genommen?
* Die Prüfung, das Vorkaufsrecht der Stadt am Allermöher Deich auszuüben, steht in keinem Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie zur Dove-Elbe im Rahmen des Forums Tideelbe.
* Bei den Untersuchungen im Rahmen des Forums Tideelbe geht es darum, zu prüfen, ob denkbare Maßnahmen überhaupt hydrologisch sinnvoll, technisch und rechtlich machbar sowie ökologisch vertretbar sind. Das alles passiert in einem vollkommen ergebnisoffenen und transparenten Prozess. Es gibt keine Vorab-Verabredungen oder bereits gefassten Beschlüsse zu den diskutierten Maßnahmen. Die Ergebnisse des Forums samt Gutachten, Machbarkeitsstudien und Handlungsempfehlungen werden Ende September/Anfang Oktober 2020 erwartet. Erst dann werden wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion zu einem abschließenden Urteil über die verschiedenen Optionen kommen können. Der Stand des Verfahrens ist auf der Webseite des Forums veröffentlicht, hier gibt es auch viele Hintergrundinformationen: https://www.forum-tideelbe.de/massnahmen/ausgewaehlte-massnahmen?id=0
1. Aus FORUM TIDEELBE, Titelthema DOVE-ELBE, aus ökologischer Sicht wurde das Aufwertungspotiental der Fläche gegenüber wertvollem Bestand als gering eingeschätzt. Frage: Die Tide wurde 1952 sinnvollerweise von der Dove Elbe abgesperrt. Sind die Baumaßnahmen es wert, dass in 70 Jahren gewachsene Ökosystem, das größte Wassersportfreizeitgebiet, das Olympia-Trainingsgebiet schwer zu beschädigen."
* Wie oben gesagt: Ein abschließendes Urteil hierzu kann erst nach der Vorstellung der Machbarkeitsstudie gefällt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Wenn die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse nach der parlamentarischen Sommerpause ihre Arbeit wieder aufnehmen, werde ich das Thema mitnehmen und versuche auch gerne, weitere Fragen oder offene Punkte zu klären.
Die Klimafolgenanpassungen werden für die Stadt Hamburg in den kommenden Jahrzehnten von zunehmender Bedeutung sein. Dazu gehört auch der Hochwasserschutz. Auch Binnen-Hochwasser können katastrophal sein. 27.000 Bewohnerinnen und Bewohner der Vier- und Marschlande sind mehr oder weniger von der Funktionstüchtigkeit der Deiche abhängig. Wir als Abgeordnete stehen in der Verantwortung, dies im Blick zu haben und entsprechend rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Mohrenberg