Frage an Alexander Mohrenberg von Claus S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Mohrenburg,
derzeit liegt der Bebauungsplanentwurf HafenCity 16 (Elbtower) öffentlich aus. Dazu gehört auch eine Begründung, die einen „Umweltbericht“ einschließt:
Der „Umweltbericht“ geht mit keinem Wort auf die Frage der CO2-Emissionen ein, die beim Bau des Elbtowers entstehen werden. Es ist bekannt, dass allein die Zementherstellung für rund acht Prozent der menschengemachten CO2-Emissionen verantwortlich ist (siehe Artikel in der FAZ vom 19. November 2020). Bei einem Bau dieser Größenordnung dürften die CO2-Emissionen also ganz erheblich sein.
Man fragt sich, wie ein solches Bauprojekt in den Hamburger Klimaplan passt, bis zum Jahr 2030 die CO2-Emissionen um 55 Prozent zu senken. Angesichts des unzulänglichen Niveaus der gegenwärtigen Anstrengungen ist es unwahrscheinlich, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Mit Großprojekten wie dem Elbtower wird das Erreichen des Klimazieles doch noch ein Stück unwahrscheinlicher.
Wie mir scheint, besteht auch eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung einer CO2-Bilanz gemäß Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Hier ist auf Artikel 3 der Richtlinie zu verweisen und auf deren Anhang IV, in dem die Anforderungen an einen UVP-Bericht beschrieben sind. Ziffer 4 nimmt ausdrücklich auf Treibhausgasemissionen Bezug.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02011L0092-20140515&from=DE
Stimmen Sie mir zu, dass eine CO2-Bilanz erstellt und diskutiert werden sollte, bevor eine Entscheidung über die Genehmigung des Bebauungsplans getroffen wird?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
Claus Suttor
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Problematik der CO2-Emissionen bei der Zementherstellung und die Notwendigkeit, Graue Energie zu reduzieren, um die Klimaziele einzuhalten, sind uns sehr bewusst. Daher sind im Koalitionsvertrag entsprechende Projekte vereinbart:
Zum einen soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, um mehr über die Emissionen und den Energieverbrauch bei der Herstellung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung von Baustoffen zu erfahren. Zum anderen soll durch die vermehrte Verwendung nachhaltiger heimischer Materialien (vor allem von Holz) und durch ressourcenschonendes Bauen die im Gebäude verbaute graue Energie minimiert werden. Dazu soll eine entsprechende Strategie erarbeitet werden.
Bezüglich Ihrer Fragen zur CO2-Bilanz bei Bebauungsvorhaben habe ich mich bei der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung erkundigt und kann Ihnen folgende Antwort geben:
Das BauGB regelt, dass die möglichen Auswirkungen der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben, unter anderem auf das Klima und auf die Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels, soweit möglich beschrieben werden sollen. Angaben über die erzeugten Treibhausgasemissionen liegen allerdings bei keinem Bebauungsplangebiet vor, daher können diese auch im Umweltbericht nicht veröffentlicht werden. Die EU-Richtlinie ist an dieser Stelle nicht direkt anzuwenden, sondern die sich daraus ergebenden Anforderungen sind in das BauGB integriert. Daher ist die Umweltprüfung ausschließlich nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen und es besteht keine Pflicht zur Aufstellung einer CO2-Bilanz.
Auch ohne eine CO2-Bilanz für jedes einzelne Bebauungsvorhaben sehe ich Hamburg daher auf einem guten Weg, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und die Vorgaben des Klimaplans einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Mohrenberg