
vielen Dank für diese Frage, die es mir ermöglicht eine reine Ja/Nein-Frage etwas differenzierter zu beantworten.
Guido Faak
vielen Dank für diese Frage, die es mir ermöglicht eine reine Ja/Nein-Frage etwas differenzierter zu beantworten.
Das Mietrecht ist stark reglementiert und komplex, aber soweit ich es verstanden habe, ist es ohnehin nicht erlaubt Menschen fristlos „Zwangszuräumen“ die ihre Mietschulden innerhalb der Schonfrist bezahlt haben. Davon unberührt bleibt eine eventuell ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung. Diese halte ich auch in dem von Ihnen beschriebenen Fall für vertretbar.
Ich glaube kein Mensch ist mehr in der Lage alles Wissen und alle Informationen, die uns zur Verfügung stehen zu überschauen und einzuordnen.